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Familienrecht: Unterhaltsansprüche im Ausland können durch neue EU-Verordnung leichter geltend gemacht werden

am 23.06.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Am 6. Juni 2008 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Europäischen Union in Luxemburg die Leitlinien für eine Vereinfachung der Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen im europäischen Ausland aufgestellt. Demnach kann man in Zukunft aus einem ausländischen Urteil im Inland wie aus einem inländischen vollstrecken.Geeinigt hat man sich für die Verordnung nunmehr auf die folgenden Punkte:Die Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen nicht nur von Kindern, sondern auch von Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern, die Ansprüche gegen ihre Kinder geltend machen, wird verbessert;das anzuwendende Recht wird europaweit einheitlich gehandhabt;das Zwischenverfahren entfällt, so dass ein inländisches Urteil auch im Ausland vollstreckt werden kann.Bereits im November 2007 sind zwei Konventionen verabschiedet worden, die die Rechtsstellung von Kindern als Unterhaltsgläubiger verbesserten, weil ihre Ansprüchen weltweit einfacher durchgesetzt werden können. Durch die neue EU-Verordnung sollen diese Vorteile im europäischen Ausland auch anderen Unterhaltsberechtigten zugute kommen.Im Ergebnis wird damit mehr Rechtssicherheit geschaffen; gleichzeitig will man durch die einheitliche Rechtsanwendung auch das sogenannte „forum shopping“ verhindern, bei dem sich der Kläger das Gericht aussucht, von dem er sich den meisten Erfolg verspricht.Weil das bisher notwendige Zwischenverfahren entfällt, verkürzt sich die Vollstreckungsdauer bei Unterhaltsansprüchen in der Europäischen Union um mindestens ein halbes Jahr. In jedem Land wird eine Zentralstelle eingerichtet, mit deren Hilfe die Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden sollen. „So kann beispielsweise eine deutsche Mutter in Zukunft einen französischen Gerichtsvollzieher direkt beauftragen, das deutsche Urteil auf Kindesunterhalt und ihren eigenen Unterhalt in Frankreich zu vollstrecken. Gerade für Kinder ist das ein großer Fortschritt. Sie sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft und benötigen Hilfe, wenn sie …

I.Blum-Mavritskis am 19.08.2008 um 10:20 Uhr:

Nach vielen Jahren Rechtsstreit in Griechenland habe ich alle Prozesse wg. Kindesunterhalt, incl. eines Revisionsverfahrens gewonnen. Bei der Durchsetzung der Ansprüche werden nun nochmals Kosten in Höhe von bis zu 1000,- Euro veranschlagt, um den ausstehenden Unterhalt einzufordern, wobei nicht sicher ist, ob der Vater zahlungsfähig ist. Gibt es in diesem Fall auch eine Unterstützung staatlicher Stellen?

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