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Familienrecht: Schenkungsteuer bei Geldzuwendungen im Zusammenhang mit einem Ehevertrag

am 21.02.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Oktober 2007 - II R 53/05 - die schenkungsteuerlichen Grenzen einer „kreativen Gestaltung“ eines Ehevertrags aufgezeigt.Im Rahmen eines Ehevertrags „verzichtete“ die Klägerin - und spätere Ehefrau - auf Unterhaltsansprüche für den Fall einer Scheidung, soweit diese (wertgesichert) 10.000,00 DM überschreiten sollten. Als Gegenleistung für diesen teilweisen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt zahlte der spätere Ehemann bei Eheschließung 1.500.000,00 DM an die Klägerin. Das Finanzamt sowie das Finanzgericht sahen in der Zahlung eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung und setzten Schenkungsteuer  fest. Die Revision beim BFH hatte keinen Erfolg.Voraussetzung einer Schenkung unter Lebenden ist eine freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (so § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsschenkungsteuergesetz). Der BFH sah die objektiven (freigebige Zuwendung unter Lebenden) sowie die subjektiven Voraussetzungen (Bereicherungswille) als erfüllt an.Die Zahlung der 1.500.000,00 DM qualifizierte der BFH als unbenannte ehebedingte Zuwendung. Im Familienrecht gilt die ehebedingte Zuwendung nicht als Schenkung, da die Zuwendung nicht unentgeltlich erfolgt, sondern im Hinblick auf die ehelichen Lebensverhältnisse. Steuerrechtlich wird die ehebedingte Zuwendung dagegen seit langem als unentgeltliche – freigebige - Zuwendung qualifiziert. Die Annahme einer Gegenleistung wegen eines Teilverzichts auf nachehelichen Unterhalt hat der BFH abgelehnt. Bei Abschluss des Ehevertrags sei es noch nicht abzusehen gewesen, ob und in welcher Höhe die Ehefrau nachehelichen Unterhalt beanspruchen könne. Es könne sich daher allenfalls um einen aufschiebend bedingten Verzicht auf Unterhaltsansprüche handeln. Aufschiebend bedingte Gegenleistungen änderten die Zuwendung jedoch nicht.Letztlich sei auch der Bereicherungswille des Ehemannes zu bejahen. Es komme …

Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass regelmäßig keine schenkungsteuerlich relevante (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) freigebigen Zuwendungen des Gesellschafters einer GmbH an eine ihm nahestehende Person vorliegen, wenn die GmbH auf V…

Unterhaltsverzicht gegen Geldzuwendung

Blickpunkt Recht & Steuern / Erhält ein Ehegatte zu Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt einen Geldbetrag, ist dies aus Sicht der Schenkungssteuer als freigebige Zuwendung zu b…

Familienrecht: Bundesgerichtshof: Entscheidungen zur Verwirkung und zur Befristung von Unterhalt

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in zwei Verfahren über häufig vorkommende Verwirkungstatbestände zu entscheiden.1.  Verwirkung wegen intimer Beziehungen zu einem DrittenIn der Entscheidung vom 16. April 2008 - XII ZR 7/05 - hatte die Klägerin…

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Familienrecht: Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht ab 01.01.2008

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Mit dem Jahresbeginn ist das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz werden wesentliche Teile des Rechtes zum Kindesunterhalt und zum Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten erheblich geändert. Die Änderungen sind s…

Steuerrecht: Bundesfinanzhof : Antrag auf Aufteilung von Steuern auch noch nach Tod eines Ehegatten möglich

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der BFH hat mit Urteil vom 17. Januar 2008 - VI R 45/04 - entschieden, dass ein Ehegatte noch nach dem Tod des anderen Ehegatten die Aufteilung der Einkommensteuer sowie der Vermögensteuer (soweit noch veranlagt) nach §§268 ff. AO beantragen kann.…

Weihnachtsgeld des BAT: die Zuwendung

JuracityBlog / ja, da könnte man glatt meinen, es gibt kuscheln statt Extragehalt in Betrieben und Einrichtungen, die noch nach Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zahlen. Zuwendung ist immer gut, auch im Job, am besten aber nach BAT. Gemeint ist der (more..…

Sportverein; Zuwendung; Schenkung

SportyLaw / Leistet ein Förderer des Sportvereins an diesen außerordentliche Leistungen, so unterliegen diese der Schenkungsteuer, wenn den außerordentlichen Leistungen keine Gegenleistung des Sportvereins gegenübersteht. Keine Gegenleistung des Sportverein…

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