Familienrecht = Sachenrecht

Eine Kollegin bereitet ihre standesamtliche Trauung vor. Dabei fiel beim Mittagessen der Begriff “Aufgebot bestellen”. Die jüngeren Herren in der Runde wussten damit nichts anzufangen, weshalb eine Erklärung gesucht wurde. Ergebnis: das Aufgebot ist nichts anderes als eine Auflassungsvormerkung. Mit dem Unterschied, dass auch bösgläubiger Erwerb an der Braut möglich ist.

Die Braut fand das nicht so lustig. Als Grundstück wurde sie bisher noch nicht beschimpft.

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Themen: Juristisches , Goa , Lektion
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 3. Juni 2008 auf http://kleinblog.com/.

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