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Familienrecht: Oberlandesgericht Düsseldorf: Abschied von der „Karrieresprung-Rechtsprechung?

am 11.07.2007 von http://www.mkvdp.de/

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 18.12.2006 (II-7 UF 154/06) gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Karrieresprung gestellt. Nach bisheriger Praxis auch des BGH führt ein nach Scheidung der Ehe erfolgter Karrieresprung (im Gegensatz zu einer schon während der Ehezeit angelegten Fortführung der Karriere) nicht zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruches des geschiedenen Ehegatten. Die typischen Fälle waren die Beförderung eines Angestellten zu einem leitenden Angestellten oder der Wechsel in ein anderes Beschäftigungsverhältnis mit deutlich erhöhten Bezügen (Faustregel: Nettoerhöhung mindestens 20%). Diese Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr angegriffen. In dem entschiedenen Fall war der Beklagte während der Ehezeit Beigeordneter der Stadt G. Nach Rechtskraft der Scheidung wurde er zum ersten Beigeordneten der Stadt G, mehrere Jahre später zum Kreisdirektor einer Kreisverwaltung und schließlich wiederum mehrere Jahre später zum Beigeordneten einer Großstadt ernannt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte nunmehr darüber zu entscheiden, ob der „Karrieresprung" vom ersten Beigeordneten zum Kreisdirektor noch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und für den Unterhalt der geschiedenen Ehefrau zu berücksichtigen ist. Das OLG hat entgegen der gängigen Rechtsprechung des BGH den Karrieresprung und das dadurch erhöhte Einkommen berücksichtigt. Hintergrund für die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist die geänderte Rechtsprechung des BGH zu der Berücksichtigung von Kindern des Unterhaltsschuldners, die nach Rechtskraft der Scheidung aus einer neuen Beziehung geboren sind. Die Unterhaltslasten für diese Kinder will der BGH jetzt entgegen seiner früheren Praxis bei der Unterhaltsberechnung dem …

Familienrecht: Neuere Tendenzen des BGH zum nachehelichen Ehegattenunterhalt

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der BGH hat in der Entscheidung vom 28. Februar 2007 (XII ZR 37/05) seine Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt in einigen Punkten geändert sowie die Befristung des Aufstockungsunterhalts stärker betont. Nach der bisherigen Rechtsprechung des…

Gehaltserhöhung nach der Scheidung

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BERLIN BLAWG / Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden (AZ: I-15 U 21/06), daß einem Internet-Forenbetreiber nicht zugemutet werden kann, jeden Beitrag einzeln freizuschalten. Dies gelte auch nach wiederholten rechtswidrigen Einträgen. Gin…

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familienrecht-muenchen.info / Der zweite Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 5. Mai 2008 die bislang ungeklärte und umstrittene Frage entschieden, wie der Unterhalt zu berechnen ist, wenn beide geschiedener und neuer Ehepartner arbeiten und Einkomm…

Der Bundesgerichtshof zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

recht verständlich / Der XII: Zivilsenat hat sich in zwei Entscheidungen mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, der als Aufstockungsunterhalt zu gewähren ist, zeitlich befristet werden darf.Die Anspruchsgrundl…

BGH zum Unterhaltsbedarf Geschiedener

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige neben einem geschiedenen Ehegatten auch einem neuen Ehegatten unterhaltspflichtig ist: Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat…

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