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Familienrecht: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten

am 03.04.2008 von http://www.mkvdp.de/

Am 1. April 2008 ist das Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit fristgerecht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dort gerügt, dass es außer dem Anfechtungsverfahren gemäß §§ 1600 ff. BGB kein Verfahren gebe, die Vaterschaft festzustellen. Es war daher in der Vergangenheit nicht unüblich, dass Männer, die Zweifel an ihrer biologischen Vaterschaft hatten, ohne Wissen der Kinder und des anderen Elternteils einen Vaterschaftstest (DNA-Test) haben durchführen lassen.Dies wird in Zukunft weiter unzulässig, aber auch unnötig sein. Es gibt nunmehr zwei Verfahren. Das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft gemäß §§ 1600 ff. BGB wird, von geringen Änderungen abgesehen, vom Gesetzgeber weiterhin zur Verfügung gestellt. Insbesondere wurde die Frist von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände, die eine Vaterschaft ausschließen, beibehalten; innerhalb dieser Frist muss die Klage erhoben werden.Zusätzlich hat der Gesetzgeber in § 1598 a BGB einen Anspruch auf Klärung der Abstammung eingeführt. Danach haben der Vater, die Mutter sowie das Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Beteiligten einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Die übrigen beiden Beteiligten müssen daher in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Ein solcher zivilrechtlicher Anspruch war bisher unbekannt. Weitere Voraussetzungen oder Fristen sind nicht vorgesehen. Verweigert ein Beteiligter die Zustimmung, wird die Einwilligung auf Antrag grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt. In außergewöhnlichen Fällen kann das Familiengericht diese Einwilligung aussetzen, wenn die Einwilligung in einem besonderen Ausnahmefall unzumutbar ist. Aussetzen bedeutet allerdings nicht …

Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

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Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Am 1. April ist das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" in Kraft getreten. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vater…

Neue Regeln zur Vaterschafsanfechtung

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Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung vom Bundestag verabschiedet

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Vaterschaftsanfechtung soll erleichtert werden

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Bisher kann ein Vaterschaftstest nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten zustimmen. Diese Zustimmung wird von den betroffenen Müttern oft verweigert. Gerichtlich kann der zweifelnde Mann die Vaterschaft bisher nur dann anfechten, wenn er deu…

Neues zur Vaterschaftsfeststellung

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