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Familienrecht: Bundesverfassungsgericht: Neue Regeln für die Feststellung der Vaterschaft erforderlich

am 13.02.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2005 entschieden, heimliche Vaterschaftstests seien unzulässig, weil durch einen solchen Test das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werde. Deswegen dürften Ergebnisse eines solchen Tests nicht verwertet werden. Mit dieser Begründung hatte der BGH es abgelehnt, ein Gutachten auch nur in irgendeiner Weise zu berücksichtigen, aus dem sich eindeutig ergab, dass der angebliche Vater tatsächlich nicht der Vater war; der Scheinvater sollte nicht einmal berechtigt sein, das Ergebnis des heimlichen Vaterschaftstests auch nur zur Begründung einer Vaterschaftsanfechtungsklage zu verwenden. Obwohl also sicher feststand, dass der Mann nicht der Vater des Kindes war, wurde ihm das Recht genommen, dies auch feststellen zu lassen. Begründet wurde dies damit, dass der Mann, der die Vaterschaft einmal anerkannt habe, seine Vaterschaft nur anfechten könne, wenn er objektive Umstände vortragen könne, aus denen sich berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft ergeben; da er das Ergebnis des heimlichen Vaterschaftstests nicht verwerten dürfe, gebe es solche objektiven Umstände hier nicht.Dies ist nach einer am 13. Februar 2007 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Ergebnis nicht haltbar. Zwar sei es richtig, dass heimliche Vaterschaftstest unzulässig seien und ihre Ergebnisse deshalb nicht verwertet werden dürften. Es gebe jedoch nicht nur das Persönlichkeitsrecht des Kindes, nicht heimlich untersucht zu werden, sondern auch das Persönlichkeitsrecht des als Vater angesehenen Mannes, dass festgestellt werde, ob er tatsächlich der Vater sei. Ein Weg zu dieser Feststellung müsse ihm eröffnet werden.Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren in der bisherigen Form sei dafür nicht geeignet. Denn ein Erfolg in einem solchen Verfahren habe immer …

Erbrecht: Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zur Erbschaftsteuer am 31.01.2007!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über die Verfassungswidrigkeit der ungleichen Bewertung von Vermögensarten im Rahmen der Erbschaftsteuer (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um 9.00 Uhr veröffent…

Vaterschaftstests bleiben unzulässig

Handakte WebLAWg / Heimliche Vaterschaftstests dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin nicht vor Gericht verwendet werden. Trotzdem gibt es für Väter Hoffnung. Heimliche Vaterschaftstests bleiben nach einem Urteil des BVerfG nach der…

Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber muss Vaterschaftsfeststellung erleichtern

familienrecht-muenchen.info / Berlin (DAV). Heimliche Vaterschaftstests dürfen nach wie vor nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter forderten aber gleichzeitig den Gesetzgeber dazu auf, bis z…

Vaterschaftsanfechtung zulässig auch bei absichtlich falschem Vaterschaftsanerkenntnis

JuracityBlog / Das OLG Köln (Aktenzeichen 14 WF 49/06) hat entschieden, dass die Kindesmutter die Vaterschaft auch dann noch gerichtlich anfechten kann, wenn vorher die Vaterschaft mit ihrer Zustimmung bewußt falsch anerkannt worden ist. In dem entschied…

BVerfG: Heimliche Vaterschaftstest bleiben unzulässig

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das BVerfG hat entschieden: heimlich eingeholte genetische Abstammungsgutachten sind als Beweismittel vor Gericht nicht verwertbar, da der heimliche Vaterschaftstest das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes verletzt. Damit bestätigt…

Pater semper incertus?

stud. iur. Martin Malkus / BVerfG - Verhandlung vom 21.11.06: Der heimlich eingeholte Vaterschaftstest als Beweismittel „Mater semper certus est“ – Wer Mutter ist, ist immer sicher. Das wussten schon die alten Römer. Schwieriger war es seit jeher herauszufinden, wer den…

Zur Frage, ob der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt vom wirklichen Vater zurückverlangen kann

Recht und Alltag / In seinem Urteil vom 14.02.2007 (Az.: 11 UF 210/06; Revision zugelassen) hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein sog. “Kuckuckskind” geleisteten Unterhalt grundsä…

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