Familienrecht: Bundesgerichtshof: Neues zum Wohnwert während der Trennungszeit
am 17.04.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDer BGH hat mit Urteil vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - der Kasuistik des Wohnwertes eine weitere „Feinheit“ hinzugefügt.Der Wohnwert - der Vorteil des mietfreien Wohnens - spielt bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle: Der Wohnwert wird bei demjenigen, der eine Wohnung oder ein Haus ohne Mietzahlung nutzt, wie Einkommen behandelt. Als Wohnwert wird bis zur Scheidung in der Regel die ersparte Kaltmiete angesetzt und ab Scheidung die bei einer Fremdvermietung zu erzielende Kaltmiete, also in beiden Fällen ohne Berücksichtigung von Nebenkosten. Wenn es sich um eine im Eigentum oder Miteigentum des Nutzers stehende Immobilie handelt, werden auf den Anschaffungskredit zu zahlende Zins- und Tilgungsbeträge abgezogen. Bei den Tilgungsleistungen unterschied die Rechtsprechung bisher danach, ob der andere Ehegatte (der das Eigentum nach Trennung der Eheleute nicht mehr nutzt) über den Zugewinnausgleich noch von der Tilgung profitiert. Stichtag war daher für die Praxis die Zustellung des Scheidungsantrags, weil bis zu diesem Tag eine Vermögensvergrößerung dem anderen Ehegatten im wirtschaftlichen Ergebnis zur Hälfte zugute kommt. Für den Trennungszeitraum vor der Zustellung des Scheidungsantrags war die Tilgung deshalb grundsätzlich zu berücksichtigen, für den Zeitraum danach im Regelfall nicht mehr, sondern dann nur noch die Zinsen.Der BGH hat mit dem Urteil vom 5. März 2008 eine weitere Differenzierung vorgenommen. Die dort streitenden Parteien hatten vor der Trennung einen notariellen Ehevertrag geschlossen, mit dem die Klägerin ihre Miteigentumshälfte an dem Hausgrundstück auf den Ehemann gegen Zahlung übertragen hatte, der Zugewinn durch die Zahlung eines weiteren Geldbetrages ausgeglichen worden war und die …
Neues BGH-Urteil zum Wohnwert
scheidungsblog.com / Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 28.03.07 (XII ZR 21/05) über die Berücksichtigung des Gebrauchsvorteils aus mietfreiem Wohnen im Eigenheim bei der Berechnung des Trennungsu…
Wohnvorteil: Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zulasten des Unterhaltsberechtigten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Bei der Bemessung eines Wohnvorteils des unterhaltspflichtigen Ehegatten muss darauf geachtet werden, dass keine einseitige Vermögensbildung zulasten des Unterhaltsberechtigten betrieben wird.Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Unt…
Familienrecht: Reform des Zugewinns beabsichtigt
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang November einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Änderungen sollen sein:1. Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung2. Schutz vor Vermög…
Familienrecht: BGH: Versorgungsausgleich auch für „Wiederauffüllungsbeiträge
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 20.06.2007 - XII ZB 126/04 - zu sog. „Wiederauffüllungsbeiträgen" beim Versorgungsausgleich Stellung genommen. Beim Ehemann war für die erste Ehe ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden…
Tilgungsleistungen für ein Einfamilienhaus beim SGB II nicht berücksichtigungsfähig
Recht und Alltag / Zu den nach dem SGB II zu gewährenden Leistungen zählen u.a. die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus gehören hierzu die Zinszahlungen des Leistungsempfängers. Dagegen können nach einem Geric…
Familienrecht: BGH: Verhältnis zwischen Zugewinnausgleich und Unterhalt bei Selbstständigen. Geänderte Praxisbewertung.
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Februar 2008 - XII ZR 45/06 - über das Verhältnis von Zugewinnausgleich und Unterhalt bei Selbstständigen sowie über die Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich entschieden.In der Entscheidung…
Steuerrecht: Bundesfinanzhof : Antrag auf Aufteilung von Steuern auch noch nach Tod eines Ehegatten möglich
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der BFH hat mit Urteil vom 17. Januar 2008 - VI R 45/04 - entschieden, dass ein Ehegatte noch nach dem Tod des anderen Ehegatten die Aufteilung der Einkommensteuer sowie der Vermögensteuer (soweit noch veranlagt) nach §§268 ff. AO beantragen kann.…
BGH: Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des Unterhaltsberechtigten
familienrecht-muenchen.info / BGH Entscheidung vom 5.3.2008 Az XII ZR 22/06. zur Frage inwiefern gezahlte Tilgungsraten für eine Immobilie des Unterhaltsschuldner einkommensmindernd berücksichtigt werden können. BGH: Von dem Vorteil mietfreien Wohnens sind zwar…
