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Familienrecht: BGH: Kosten eines Ganztagskindergartens sind keine berufsbedingten Aufwendungen und nur beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen

am 08.03.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - zu den Kosten eines Ganztagskindergartens entschieden. Das Kind, Kläger im Verfahren, besuchte einen Ganztagskindergarten. Die Mutter konnte deshalb ganztags erwerbstätig sein. Der beklagte Vater hatte durch Jugendamtsurkunde den Kindesunterhalt anerkannt. Die Mehrkosten des Ganztagskindergartens (im Verhältnis zu den Kindergartenkosten bei einem nur halbtägigen Besuch) betrugen 90,00 € monatlich (ohne Essensgeld). Mit der Klage wurde dieser Betrag als Mehrbedarf des Kindes gegen den Vater geltend gemacht.Das Amtsgericht sowie das Oberlandesgericht hatten die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich bei den Kosten für den Ganztagskindergarten um berufsbedingten Aufwand der Mutter und nicht um einen vom Kind geltend zu machenden Aufwand. Der BGH hat diesen Ansatz zurückgewiesen. Nach Auffassung des BGH handelt es sich nicht um berufsbedingte Aufwendungen der Mutter, sondern um einen Mehrbedarf des Kindes. Der Besuch des Ganztagskindergartens diene nicht dazu, dass die Mutter ganztägig arbeiten gehen könne, sondern ausschließlich erzieherischen Zwecken des Kindes.Der Mehrbedarf, der über den halbtätigen Kindergartenbesuch hinausginge, müssten sich die Eltern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit teilen. Die Sache wurde daher an das Oberlandesgericht zurückgewiesen, damit dort die Leistungsfähigkeit der Elternteile aufgeklärt werden kann.Fazit: Der BGH hat mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechungslinie verlassen. Die Kosten für den Besuch des Ganztagskindergartens wurden bisher als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils angesehen, soweit der Besuch …

Kindesunterhalt: Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch sind anteiliger Mehrbedarf

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch begründet einen Mehrbedarf des Kindes, für den der barunterhaltspflichtige Elternteil anteilig aufzukommen hat.Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines un…

BGH: Kosten für ganztägigen Kindergarten - Mehrbedarf?

familienrecht-muenchen.info / Kindergartenkosten sind grundsätzlich im normalen Unterhaltsanspruch enthalten. Ein Mehrbedarf, d.h. einen über den titulierten laufenden Unterhalt hinausgehenden Bedarf, begründen Kindergartenkosten nach neuer Entscheidung des BGH j…

Kindergartenkosten beim Kindesunterhalt

scheidungsblog.com / Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 auch über die Frage zu entscheiden, inwieweit Kindergarten und sonstige Betreuungskosten für ein Kind bereits in den TabellenbetrÅ

Kindesunterhalt - Mehrbedarf bei Kindergartenbesuch

Recht und Gesetz / Info der RA Kanzlei Salzbrunn & Birkhahn http://www.schnelle-scheidung.org Besucht ein Kind aus pädagogischen Gründen halbtags einen Kindergarten, begründet der Kindergartenbeitrag keinen Mehrbedarf des Kindes, sondern ist regelmäßig im gesch…

Änderung der Rechtsprechung: Kindergartenbeitrag beim Kindesunterhalt

scheidungsblog.com / Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elte…

BGH und Kindergarten

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH beschäftigt sich mit dem Kindergarten: wie sind die Kosten des Kindergartens für das unterhaltsberechtigte Kind zu werten ? Erhöhen sie den Bedarf ? Wenn ja, um wie viel ? Vermindern sie das angerechnete Einkommen desjenigen, der für das…

Steuerrecht: BFH: Besuchskosten getrennt lebender Eltern sind keine außergewöhnliche Belastung

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) unabhängig von deren Höhe nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (BFH-Urteil vom 27.9.2007, A…

Kindesunterhalt: Geschiedener Vater muss sich an kieferorthopädischer Behandlung seines Sohnes beteiligen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Die Kosten für eine längere kieferorthopädische Behandlung sind Sonderbedarf und müssen nicht von der normalen Unterhaltsleistung bestritten werden.Das musste sich der Vater eines 12-jährigen Jungen vor dem Oberlandesgericht…

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