Falsche Punktebewertung in Sozialauswahl - Ende der Domino-Theorie
am 14.11.2006 von andreas-buschmann.net
Das Bundesarbeitsgericht änderte am 09.11.2006 seine Rechtsprechung zu Sozialauswahl. Auf Fehler die dem Arbeitgeber bei der Anwendung eines Punktesystems unterlaufen, kann sich nur der direkt vom Fehler betroffenen Arbeitnehmer berufen, nicht dessen Kollegen.
Bei der betriebsbedigten Kündigung hat der Arbeitgeber unter den vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchzuführen. Der Arbeitgeber hat die zu kündigenden Arbeitnehmer innerhalb der vergleichbaren Arbeitnehmer nach sozialen Gesichtspunkten, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und einer etwaigen Schwerbehinderung auszuwählen. Bei der Sozialauswahl darf der Arbeitgeber zur besseren Durchschaubarkeit seiner Auswahlentscheidung die sozialen Gesichtspunkte auch mit einem Punktesystem bewerten. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führte die falsche Bewertung eines einzelnen Arbeitnehmers anhand des Punktesystems zur Unwirksamkeit aller weiteren Kündigungen - auch dann, wenn die der Arbeitgeber die Bewertung der anderen Arbeitnehmer in der Sozialauswahl völlig fehlerfrei vorgenommen hatte.
Entfielen z.B. 50 von 500 Arbeitsplätzen, so waren bei Anwendung eines Punktesystems grundsätzlich die 50 Arbeitnehmer mit den geringsten Punktzahlen zu kündigen. Unterlief dem Arbeitgeber bei der Ermittlung der Punkte ein Fehler mit der Folge, dass auch nur einem einzigen Arbeitnehmer, der bei richtiger Ermittlung der Punktzahlen zur Kündigung angestanden hätte, nicht gekündigt wurde, so führte dieser Fehler der Sozialauswahl nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit aller Kündigungen. Dies galt, obwohl bei fehlerfreier Erstellung der Rangfolge nur ein einzelner Arbeitnehmer von der Kündigungsliste zu nehmen gewesen wäre (”Domino-Theorie”). Diese
Diese Rechtsprechung hat …
Sozialauswahl: Bundesarbeitsgericht gibt Domino-Theorie auf
arbeitsrechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hat am gestrigen Tage eine folgenschwere Rechtsprechungsänderung in die Wege geleitet:Nach bisheriger Rechtsprechung zur Sozialauswahl mittels Punkteschema sollten sich Fehler wie folgt auswirken: Führte ein Fehler bei der …
Rechtsprechungsänderung des BAG bezgl. fehlerhafter Sozialauswahl (Dominotheorie) bei betriebsbedingter Kündigung
Recht und Alltag / Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte,…
Betriebsbedingte Kündigung (hier: RSprÄ)
Handakte WebLAWg / Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte,…
BAG gibt bei Kündigung Dominotheorie auf und erleichtert Arbeitgebern zukünftig die Sozialauswahl
JuracityBlog / Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 09.11.2006 - 2 AZR 812/05, Pressemitteilung) hat - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - das Risiko der Unternehmen bei Fehlern in der Sozialauswahl begrenzt. Galt …
BAG: Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Rechtsprechungsänderung
Rechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hat mit der folgenden Entscheidung die sog. Domino Theorie aufgegeben. Dies bedeutet, dass bis zu dieser Entscheidung ein Fehler bei der Sozialauswahl dazu geführt hat, dass alle Kündigungen unwirksam wurden. Dies ist jetzt…
Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument
andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die…
Sozialauswahl bei Zusammenlegung von Niederlassungen
andreas-buschmann.net / Wie ist eigentlich die Sozialauswahl durchzuführen, wenn der Arbeitgeber zwei Niederlassungen zusammenlegt: Sind die Arbeitnehmer der einzelnen Niederlassungen nur unter sich zu vergleichen oder ist die Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern beid…
Punktesystem bei Sozialauswahl (Aufgabe der sog. Domino-Theorie)
Handakte WebLAWg / Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl allein durch Vollzug eines zulässigen Punktesystems vor, so kann er auf die Rüge nicht ordnungsgemäßer Sozialauswahl mit Erfolg einwenden, der gerügte Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidun…
LAG Hannover: Alterscluster bei Kündigungen sind keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer (Urteile in Sachen Karmann v. 13.07.2007)
Arbeitsrecht-Blog.de / Die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl ist keine Altersdiskriminierung nach dem AGG. So entschied das LAG Hannover am 13.07.2007 zugunsten des Automobilzulieferers Karmann in mehreren parallelen Berufungsverfahren. Gleichzeitig wurden di…
Nachbesserung des AGG - Alter soll bei der Sozialauswahl weiterhin vor Jugend gehen
andreas-buschmann.net / Der Bundestag hat am 19.10.2006 eine Änderung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen - um das soeben beschlossenen Gesetz nachzubessern. Die Nachbesserungen hat sind versteckt in dem Entwurf des…
Arbeitsrecht: Krankheitsanfälligkeit als Kriterium der Sozialauswahl?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Eine betriebsbedingte Kündigung ist immer dann rechtswirksam, wenn der Arbeitsplatz des zu kündigenden Mitarbeiters aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung ersatzlos entfällt,er nicht auf einem freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbesch…
Hohe Krankheitszeit und Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3, S.2 KSchG)
Arbeitsrecht-Blog.de / Der Arbeitgeber kann sich nach einem Urteil des BAG im Rahmen der im Kündigungsverfahren nach § 1 Abs.3, S. 2 KSchG erforderlichen Sozialauswahl nicht allein auf besonders hohe Krankheitszeiten des Arbeitnehmers berufen (BAG, Urteil vom 31.05.2007,…
