Falsche Lackierung als Sachmangel bei Kaufvertrag

Der BGH hat laut einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung (Mitteilung der Pressestelle Nr. 38/2010) entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe in der Regel als ein erheblicher Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers einzustufen ist. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt verhielt es sich so, dass der Käufer statt eines Pkw mit der Lackierung "Le Mans Blue Metallic" einen solchen in schwarzer Farbe erhielt. Der Käufer verweigerte daher sowohl die Annahme des Fahrzeugs als auch die Zahlung des Kaufpreises. Als Begründung führte er an, dass der Verkäufer wegen der Lieferung eines schwarzen statt eines blauen Pkw den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Dies völlig zu Recht, so der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH. Denn die Lieferung eines Pkw in einer anderen als der bestellten Farbe stelle in der Regel einen erheblichen Sachman…

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Erschienen 20. Februar 2010 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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