Neue Schlappe für Abmahnanwalt der Musikindustrie
Handakte WebLAWg | 19. Dezember 2007 — Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat die auf Urheberrechtsfragen spezialisierte Kanzlei Rasch aus der Hansestadt dazu verurteilt,…
Nachdem bereits das LG Stuttgart über den Fall eines Zahlendrehers in einer wegen Filesharing abgemahnten IP-Adresse zu entscheiden hatte, hat nun das AG Hamburg-Altona sogar den abmahnenden Anwalt für die von ihm verursachten Verteidigungskosten gegen eine unberechtigte Abmahnung finanziell zur Verantwortung gezogen.
Der Fall: Die auf Urheberrecht spezialisierte Hamburger Kanzlei Rasch hatte einem Bürger ein standardisiertes Abmahnschreiben wegen 696 illegal heruntergeladener und weiterverbreiteter Musikdateien geschickt. Neben der Unterlassungserklärung enthielt das Schreiben eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag, denn ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund sei bereits eingeleitet. Sollte der Abgemahnte dem Vergleich nicht zustimmen, müsste er zusätzlich noch Anwaltskosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro tragen.
Der Abgemahnte konnte nun nachweisen, dass er keine illegalen Dateien heruntergeladen hatte. Der Provider des Betroffenen hatte einen Zahlendreher in der IP-Adresse, als er diese an die Staatsanwaltschaft weitergab. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Strafverfahren ein. Die Rechtsanwältin des irrtümlich Verdächtigten forderte nun die Kanzlei Rasch auf, alle Ansprüche fallen zu lassen und die bislang entstandenen Anwaltskosten des …
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Dezember 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.
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