Falsch aber nicht bundesrechtswidrig
am 17.11.2006 von http://www.strafprozess.chDas Bundesgericht kritisiert in einem heute online gestellten Urteil (6S.243/2006 vom 04.10.2006), dass das Obergericht des Kantons Zürich angenommen habe, der schlechte Gesundheitszustand und eine ungünstige konstitutionelle Prädisposition des Opfers unterbreche den Kausalzusammenhang bei der schweren Körperverletzung (Art. 122 StGB, vgl. dazu BGE 131 IV 145 E. 5.3 S. 148 f.). Die Nichtigkeitsbeschwerde des Opfers, das sich gegen die Einstellungsverfügung beschwert hatte, wies es dennoch ab: Da jedoch laut Gutachten Heilungschancen bestehen, ist nicht voneiner dauernden Beeinträchtigung auszugehen. Allerdings erscheint nach dem Gutachten eine Chronifizierung nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass zurzeit mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mit einer dauernden Persönlichkeitsveränderung zu rechnen ist und daher nicht von einer schweren Körperverletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 2 oder 3 in Verbindung mit Art. 125 Abs. 2 StGB gesprochen werden kann. Bei unsicherer Prognose ist in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo von einer Heilungschance auszugehen (Stefan Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch,Kurzkommentar, 2. Auflage 1997, Art. 122 N 7). Schliesslich wäre nach dem Gutachten auch eine allfällige somatoforme Störung behandelbar, so dass auch insofern keine dauernde Beeinträchtigung zu erwarten wäre (E. 2.3).
“in dubio pro reo” als Beweislastregel verletzt
strafprozess / Das Bundesgericht kassiert einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Solothurn, das den Beschwerdeführer u.a. wegen Schändung (Art. 191 StGB) zu einer auf zwei Jahre bedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt hatte (Urteil 6P.33/2007…
Obergericht ZH erneut gerüffelt
strafprozess / Zur Zeit wird offenbar praktisch jede Beschwerde gegen Entscheidungen aus dem Kanton Zürich gutgeheissen. Hier ein Zitat aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 15.11.2006 (6S.383/2006, Anordnung einer ambulanten Behandlung während des Strafvollzugs)…
Ausserordentlich kurzen Prozess ...
strafprozess / ... machte das Bundesgericht mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich (Urteil 6S.271/2005 vom 28.07.2006). Mit den Rügen des Beschwerdeführers setzte es sich in der Begründung praktisch überhaupt nic…
Ich finde die Strafe zu streng
strafprozess / Dieser Satz genügt gemäss einem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (1P.69/2007 vom 12.04.2007) den gesetzlichen Begründungsanforderungen einer Berufung nach § 414 Abs. 4 StPO/ZH gegen die Strafzumessung. Das Obergericht des Kantons…
Verwahrung nur mit schlüssigem Gutachten
strafprozess / Im Kanton Glarus wurde ein Mann wegen Sexual- und Drogendelikten zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten verurteilt. Anstelle des Vollzugs der Freiheitstrafe wurde die Verwahrung nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB angeordnet. Das Obergericht des Kant…
BGH: Unkenntnis des Opfers von der Drohung schließt schweren Raub aus
Jurabilis / Der Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Dieser Tatbestand ist nach Ansicht des Bund…
