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Falsa demonstratio, Herr Vorsitzender

am 22.03.2007 von Juristisches bei unfehlbar.net

Die Beklagtenseite besteht aus zwei Rechtsanwälten und verteidigt sich in einem Urheberrechtsprozess:
“Mag das Gericht die Leistungen des Beklagten als Lektoren- oder Redigierarbeit bezeichnen — ein schöpferischer Beitrag und damit eine die Miturheberschaft begründende Leistung liegt hierin allemal — falsa demonstratio non nocet.”
Subtext: “Herr Vorsitzender, Sie haben zwar nach zwanzig Jahren Arbeit in der Kammer für Urheberrecht keine Ahnung von Ihrem Fach, aber das macht ja nichts, denn wir wissen ja was sie meinen.”

“Die diesbezüglich eindeutige Rechtsprechung des BGH wird als gerichtsbekannt vorausgesetzt.”
Subtext: “Der Unterzeichner hat keinen Bock, …

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