Falle im neuen Mietvertragsrecht
am 20.05.2005 von DPMS INFONach dem neuen Schuldrecht, in Kraft seit dem 1.1.2002, können Wohnungsmieter einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von längstens drei Monaten, gerechnet vom Monatsbeginn an, kündigen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Regelung sei unzulässig heißt es in § 573c Abs. 4 …
Hallo, kann mir jemand sagen, ob ein Mieter nach n e u e m Recht vorzeitig kündigen kann, wenn sein Mietvertrag vom 15.Januar 2008 bis zum 31.12.2008 abgeschlossen ist?
Danke für Ihre Info
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