Fall Weimar: Freiheit für Monika Böttcher
Die ZEIT und SPIEGEL-ONLINE erinnern anlässlich der Freilassung von Monika Böttcher, geschiedene Weimar, an einen der aufsehenerrengendsten und umstrittensten Mordfälle der Bundesrepublik. 20 Jahre nach ihrer erstmaligen Festname ist Monika Böttcher aus der Haft entlassen worden, 15 davon hat sie eingesessen. Anfang August 1986 waren die beiden Töchter Karola (5) und Melanie (7) Weimar tot aufgefunden worden, drei Tage, nachdem sie als vermisst gemeldet waren. Die Kinder waren erstickt worden und der Verdacht fiel schnell auf die Mutter, die damals ein Verhältnis mit einem amerikanischen Soldaten hatte. Die Kinder hätten wohl der Beziehung im Wege gestanden und seien deshalb von ihr getötet worden, stellte das Landgericht Fulda 1988 in einem Indizienprozess fest und verurteilte die Mutter, die stets ihre Schuld bestritten und ihren Ehemann Reinhard Weimar belastet hatte, nach 44 Verhandlungstagen zu lebenslanger Haft. Revision und Verfassungsbeschwerde bleiben ohne Erfolg. Auf der Grundlage eines neuen Fasergutachtens stellten zwei neue Verteidiger, darunter der Hamburger Kollege Gerhard Strate, 1992 einen Wiederaufnahmeantrag, dem das Oberlandesgericht Frankfurt im Beschwerdeverfahren 1995 stattgab und die Neuauflage des Prozesses verfügte. Monika Böttcher wurde von einem Tag auf den anderen freigelassen und avancierte als mutmaßliches Justizopfer zum Medienstar. Im April 1997 wurde sie vom Landgericht Gießen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ihr inzwischen längst von ihr geschiedener Ehemann war zum damaligen Zeitpunkt schon psychisch krank und nicht verhandlungs- oder vernehmungsfähig. Allem Anschein nach war das Urteil innerhalb der Schwurgerichtskammer umstritten gewesen und maßgeblich auf das Votum der beiden Schöffinnen zurückzuführen. Der Richter, der die schriftliche Urteilsbegründung abfassen sollte, starb vor dessen Fertigstellung bei einem Verkehrsunfall, so dass dieses von einem anderen Richter vervollständigt wurde und inhaltlich ziemlich widersprüchlich ausfiel. Das eröffnete der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit der Revision, der dann auch vom Bundesgerichtshof stattgegeben wurde. In Frankfurt am Main wurde Monika Böttcher erneut vor Gericht gestellt und 1999 ein zweites Mal zu lebenslanger Haft verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision blieb erfolglos. Jetzt sind 15 Jahre verbüßt. Da das Gericht auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld "trotz Bedenken" verzichtet hatte, ist Monika Böttcher am vergangenen Freitag nach Verbüßung von15 Jahren aus der Haft entlassen worden. Der "Fall Weimar" ist damit wohl endgültig beendet. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Themen: Haft , Freiheit , Weimar , Melanie , Bundesrepublik , Monika
Erschienen 20. August 2006 auf http://www.strafblog.de.
Kommentare zu "Fall Weimar: Freiheit für Monika Böttcher":
er "möchte" gerne beendet sein.. von wem ? warum berichtet man immer wieder über sogenannte " unaufgeklärte Fälle, nur nicht mehr - und das seit vielen jahren - über den fall Weimar!!? Es hat einen Grund.
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