Fall Sürücü: Berliner Bischof Huber weist Familie Kollektivschuld zu
am 19.04.2006 von http://www.strafblog.de
Der FRANKFURTER RUNDSCHAU zufolge hat der Berliner Bischof Huber den Mord an Hatun Sürücü als ein kollektives Verbrechen einer ganzen Familie angeprangert. Er nehme in diesem Zusammenhang das Wort Ehrenmord nicht einmal in Anführungszeichen in den Mund, das hat mit Ehre nichts zu tun.
Gut so, lieber Bischof. Das ist dem Volk oder der Presse oder vielen Politikern auf´s Maul geschaut. Aber woher weißt der gute Mann denn, wer aus der Familie welche Schuld trägt? Sind nicht zwei der Sürücü-Brüder von einem Gericht, dass sich wochenlang mit dem Fall befasst hat, aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden? Gilt für den Gottesmann nicht die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung? Natürlich sprechen einige Anzeichen laut der veröffentlichten Berichterstattung dafür, dass auch andere Familienmitglieder in die Tat involviert gewesen sein könnten oder sie zumindest gebilligt haben. Reicht das für eine Kollektivverurteilung eines jeden Familienmitglieds? Auf derselben Grundlagen kann der Bischof auch Michael Jackson verdammen. Der ist zwar auch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden, aber wenn wir ehrlich sind, dann wissen wir doch, dass er´s war, oder? Die Geschworenen haben sich halt geirrt oder ihn aus sachfremden Erwägungen nicht verurteilen wollen, aber wir wissen´s aus der Medienberichterstattung besser.
Bischof Huber verfolgt mit seiner Äußerung sicher keine bösen oder gar ausländerfeindlichen Motive, da bin ich mir recht sicher. Und der Mord an der jungen Frau ist schrecklich und unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Es ist unbegreiflich, dass ein Familienmitglied getötet wird, weil seine westliche Lebensweise dem oder den anderen Angehörigen nicht passt. Trotzdem muss für jeden Einzelnen das maß der Verantwortlichkeit festgestellt werden. Kollektivschuldzuweisungen darf es nicht geben.
Autor: Ra Rainer Pohlen
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