Fall Patrick Helmes: Grundsätzliche Bedeutung?
am 21.02.2007 von http://blog.juracity.de
Der Ärger um den Fußballprofi Patrick Helmes nimmt kein Ende. Schon vor Wochen ist es zwischen seinem derzeitigen Verein - dem wohl auch künftigen Zweitligisten 1. FC Köln - und dem rheinischen Dauerrivalen Bayer Leverkusen 04 zu medial ausgetragenen Zänkereien gekommen. Nun deutet der Werksverein offenbar, das Interesse an einer Grundsatzentscheidung an.
Warum?
Helmes derzeitiger Arbeitgeber hatte mit dem Jungtalent seinerzeit einen Profispielervertrag bis zum Saisonende Mitte 2007 abgeschlossen. Zusätzlich sah der Vertrag vor, daß einer der beiden Parteien aus dem Vertrag bis zum 30.04.2007 die Option ziehen kann, diesen Vertrag zu verlängern. Auch nach Angaben des Stürmers hat es dann Gespräche über eine Vertragsverlängerung gegeben. Streitig ist nur, ob diese über bloße Vorverhandlungen schon in einer mündlichen Zusage des Stürmers mündeten.
Der Nachbar aus Leverkusen blieb da nicht untätig und teilte dem 1. FC Köln offenbar bereits unter dem 04.01.2007 mit, in Verhandlungen mit dem Spieler treten zu wollen. Diese führten dann unter dem 26.01.2007 dazu, daß Helmes mit Leverkusen zwei befristete Verträge - einen von 2007 bis 2010, einen von 2008 bis 2011 - schloß.
Medienberichten zufolge zog der 1. FC Köln erst nach diesem Zeitpunkt aber vor dem 30.04.2007 die Option auf den Stürmer.
Zwischenzeitlich hat sich die Deutsche Fußball Liga in der Sache zugunsten des 1. FC Köln geäußert und in einer Stellungnahme verlauten lassen, daß zwischen dem Jungtalent und dem Werksverein weder bis 2008 noch ab 2008 ein wirksamer Lizenzspielervertrag zustande gekommen sei.
Gestützt wird diese Auffassung der DFL vor allem auf Regelungen der Lizenzspielerordnung (LOS). Nach § 5 Nr. …
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