Fall Motassadeq: Gerhard Strate kritisiert deutsche Justiz
am 08.02.2006 von http://www.strafblog.de
Der online-Ausgabe der Rheinischen Post verdanken wir die Nachricht, dass der Kollege Gerhard Strate einen Tag nach der gestern erfolgten überraschenden Freilassung seines terrorverdächtigen Mandanten Mounir El Mottassadeq harte Kritik an der Hamburger Justiz geübt hat. Die Tatsache, dass in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf Entscheidungen durch das Verfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehoben wurden, spricht nicht gerade für ein hohes Niveau der Rechtsprechung, wird Strate zitiert.
(Was ich gerade für den Bereich des Haftrechts nicht nur in diesem Fall bestätigen kann. Das beschränkt sich auch nicht auf Hamburg.)
Motassadeq war vom Hanseatischen OLG auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine zuvor ergangene Haftentscheidung desselben Gerichts als rechtswidrig beschieden hatte. Das OLG hatte einen zuvor unter Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt, nachdem Motassadeq wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt worden war. Gegen das Urteil hat Motassadeq Revision eingelegt, über welche noch nicht entschieden ist.
Der BGH hat dazu ausgeführt: Der Umstand allein, daß nach der Haftverschonung ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil ergangen ist oder ein hoher Strafantrag der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, genügt nicht für den Widerruf einer ursprünglich gewährten Haftverschonung. Motassadeq müsse unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Weil der Marokkaner früher die Auflagen streng befolgte, sei ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden. Er hätte nicht wieder verhaftet werden dürfen, weil sich die Grundlagen der Haftverschonung nicht geändert hätten. Wenn er hätte fliehen wollen, so die Richter, hätte er dies schon bei der ersten Haftverschonung tun können.
Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Zeit in diversen Entscheidungen auf die Einhaltung der verfassungsmäßigen Rechte von Beschuldigten bei Haftentscheidungen gedrängt und das Prinzip der Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Entscheidung verteidigt. Bleibt zu hoffen, dass die haftrechtliche Rechtsprechung dies auch in der alltäglichen Praxis mehr als bisher berücksichtigt.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
WUFF! WUFF!
LawBlog / Wenn ich ein ausgewachsener Terrier bin, werde ich auch so bissig wie der Kollege Gerhard Strate. Ich gehe jetzt mal zum Amtsgericht. Üben. …
Motassadeq hat Verfassungsbeschwerde eingelegt
strafblog / Der im Zusammenhang mit den Attentaten des 11.9.2001 wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen verurteilte Mounir al Motassadeq hat über seine Anwälte Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Haneatischen OLG eingelegt, b…
Motassadeq verzichtet auf den Gang zum Bundesverfassungsgericht
strafblog / Der als Terrorhelfer des 11. September 2001 verurteilte Mounir al Motassadeq verzichtet laut Angaben eines seiner Anwälte, des renommierten Hamburger Strafverteidigers Gerhard Strate, auf die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Wiederinv…
Fall Motassadeq: Beschwerde gegen Haftverschonung, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil?
strafblog / Wie stern.de berichtet, erwägt die Verteidigung des angeblichen Terrorhelfers Motassadeq, gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Mittwoch Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der BGH hatte Motassadeq der Beihilfe zum Mord in 246 Fälle…
Keine Fluchtgefahr - Motassadeq aus der Haft entlassen
strafprozess / Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2056/05 vom 01.02.2006) wurde Mounir al-Motassadeq, der als erster wegen Mitwirkung an den Anschlägen von 9/11 (nicht rechtskräftig) verurteilt worden war, aus der Haft entlassen. Das Urteil u…
BGH entscheidet heute im Motassadeq-Verfahren
strafblog / Zum zweiten Mal entscheidet der Bundesgerichtshof heute über ein mit der Revision angegriffenens Urteil im Verfahren gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir al Matossadeq. Im August 2005 war der Marokkaner vom Hamburger Oberlandesgericht zu eine…
Verfahren gegen Motassadeq wird vermutlich noch einmal neu aufgerollt
strafblog / Das HANDELSBLATT berichtet in seiner heutigen Online-Ausgabe, dass der Prozess gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer des 11. September, Mounir El Motassadeq aus Hamburg, wahrscheinlich noch einmal neu aufgerollt wird. Der Vorsitzende des zuständigen…
