Kachelmann goes home
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Die Bild-Zeitung macht heute mit einer für mich sehr verwirrenden Schlagzeile im Internet auf: angeblich soll der Therapeut der Anzeigerstatterin, Dr. Günter Seidler, den Herr RA Schwenn aufgrund seiner unorthodoxen Methoden für einen Scharlatan hält, behauptet haben, er sei am Tag der Freilassung des Herrn Jörg Kachelmanns aus der Untersuchungshaft am 29. Juli 2010 vom Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe angerufen worden; angeblich habe dieser ihn, Seidler mit folgenden Worten gewarnt: „Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.“
Tag 24 im Vergewaltigungs-Prozess: Fürchteten Richter um das Leben der Geliebten von Kachelmann? – News – Bild.de.
Nun, atmen wir erst einmal tief durch und überlegen dann, wie der tatsächliche Ablauf war (wobei wir uns sicherlich an der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe orientieren können (Oberlandesgericht Karlsruhe – Jörg Kachelmann: Haftbeschwerde hat Erfolg):
23.02.2010 – Festnahme Kachelmanns.
17.05.2010 – Anklageerhebung.
01.07.2010 – Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des Haftbefehls durch das LG Mannheim.
01.07.2010 – Haftbeschwerde.
02.07.2010 – Nichtabhilfe durch das LG Mannheim.
09.07.2010 – Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens.
29.07.2010 – Erfolg der Haftbeschwerde und Aufhebung des Haftbefehls wegen fehlendem dringenden Tatverdacht.
29.07.2010 – Presseerklärung des OLG Karlsruhe
So weit zum zeitlichen Ablauf. Man sieht, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung der grösste Druck aus dem Verfahren heraus war – Anklage war erhoben und eröffnet, Beweise – mutmasslich – gesichert, eine geraume Zeit der Haft lag hinter dem Angeklagten. All dies deutet nur sehr wenig auf die Gefahr einer solchen Wahnsinnstat wie der Tötung des mutmasslichen Opfers durch den angeblich Täter hin.
Stellt sich als Nächstes die Frage, wer denn der Anrufer aus dem OLG Karlsruhe gewesen sein könnte. Den Geschäftsverteilungsplan des OLG Karlsruhe für das Jahr 2010 habe ich nicht mehr gefunden, aber denjenigen für das Jahr 2011 (Oberlandesgericht Karlsruhe – Geschäftsverteilungsplan.); gehen wir mal davon aus, dass sich an der Besetzung nichts geändert hat, dann wären dies also folgende Richter:
3. Strafsenat
Vorsitzender Richter am OLG Schwab
Richter am OLG Münkel (stellv. Vors.)
Richterin am OLG Hecking
Richter am LG Schmid
Geschäftskreis:
Strafsachen und Bußgeldsachen aus den Bezirken der Landgerichte Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Waldshut-Tiengen und Offenburg, soweit nicht die Zuständigkeit des 1. Strafsenats oder des 2. Strafsenats begründet ist.
Dann kommen also in Frage der Herr RiOLG Schwab oder zur Not n…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Januar 2011 auf http://stscherer.wordpress.com.
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