Fall Kachelmann: Stand heute Rechtsanwalt Schwenn seine Eitelkeit im Wege?

© Thorben Wengert / pixelio.de

Eines vorweg: wie verzweifelt muss ein Staatsanwalt sein, wenn er zur Begründung eines Antrages auf Verurteilung eines Angeklagten zu einer langjährigen Haftstrafe bestimmte Beweismittel nicht vollständig in sein Plädoyer aufnimmt? Ich unterstelle mal, sehr verzweifelt!

Doch genau dies scheint jetzt im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen der angeblichen Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin vor dem Landgericht Mannheim durch den Staatsanwalt Lars Torben O. geschehen zu sein.

Eine der Kernfragen bei der Bewertung der Frage, ob das dortige mutmasslichen Opfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in ihren diversen Zeugenaussagen die Wahrheit gesagt hat oder nicht, ist der tatsächliche Verlauf des Tatabends: Die Nebenklägerin hatte ausgesagt, man habe erst gegessen, dann gestritten, dann habe Kachelmann sie vergewaltigt. Der Moderator hingegen stellte den Ablauf in seiner einzigen Aussage ganz anders dar: Sie hätte ihn an diesem Abend, wie sonst auch immer, schon halb entkleidet auf dem Bett erwartet. Dann habe man einvernehmlichen Sex gehabt, sodann habe man etwas gegessen und dabei sei es zum Streit und zur Trennung, nicht aber zu weiterem Geschlechtsverkehr und noch weniger zu einer Vergewaltigung gekommen.

Der zuständige Staatsanwalt Lars Torben O. zitierte zur Begründung seiner These, Kachelmann und nicht die Zeugin habe gelogen, aus den Chatprotokollen der beiden Beteiligten:

Um 15.47 Uhr schrieb sie: ‘Noch im Büro, Schnucki?’

Er: ‘Ja, aber ich komme sicher noch während der Heizperiode.’

Sie.: ‘Um 11 Uhr geht die Heizung aus.’

Er: ‘Du brauchst nicht zu kochen, zur Zeitersparnis für unsere Hauptaufgabe.’

Sie.: ‘Es gibt sicher was zu essen, ich habe schon vorgekocht.’

ER: ‘Kann ich mein Auto bei dir stehen lassen, und fährst du mich morgen nach Mannheim?’

Sie.: ‘Ja, sicher.’

Er: ‘Cool.’

Kachelmann-Prozess: Plädoyers der Staatsanwaltschaft – News Inland – Bild.de.

Nun, bei einem solchen Verlauf des Chats spricht tatsächlich sehr viel für die Version der Anzeigeerstatterin, denn unmissverständlich hat sie ihm klargemacht: erst Essen, dann Sex (der dann nach ihrer Version garnicht mehr geplant war, weil sie ihn bei der vorgekochten Mahlzeit mit ihrem Wissen um sein Doppelleben konfrontieren wollte).

Doch war dies die ganze Wahrheit, die uns durch die Staatsanwaltschaft serviert wurde?

Die Pflichtverteidigerin des Angeklagten, Frau Rechtsanwältin Andrea Combé, zitierte nun das Chatprotokoll folgendermaßen:

„Essen auf jeden Fall – ich habe schon vorgekocht“, schreibt sie.

„Vielleicht später“, antwortet Er.

Sie darauf als Antwort: „Genau“.

Das widerspreche ihrer Aussage, das Essen sei vor dem Sex gekommen, interpr…

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Themen: Gerichte , Freundin , Vergewaltigung , Landgericht Mannheim , Heizung , RG , Opfer , Meine Meinung

Erschienen 24. Mai 2011 auf http://stscherer.wordpress.com.

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