Fall Kachelmann: Die Presserklärungen zur Rechtskraft, der Internetmob und die falsch verstandene Unschuldsvermutung

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Jetzt ist er also rechtskräftig, der Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Exfreundin: sowohl die Staatsanwaltschaft Mannheim als auch die Nebenklägerin akzeptierten heute die Entscheidung des Landgerichts Mannheim und nahmen ihre Rechtsmittelanträge zurück.

Das Landgericht Mannheim verkündete dies per Presseerklärung und wies darauf hin, dass die Rücknahme – wie üblich – ohne Begründung stattgefunden habe: Landgericht Mannheim – Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann.

Aber ist das tatsächlich der Fall? Nun, offiziell schon, aber was wird im Fall Kachelmann denn schon offiziell abgehandelt? Ist es doch ein inzwischen unsäglicher Brauch in diesem Prozess, seine Meinung lieber über Presseorgane, über Aktenlöcher oder Presseerklärungen an die Öffentlichkeit zu bringen – und so natürlich auch hier, denn die bei der Rücknahme selbst so schweigsame Staatsanwaltschaft veröffentlichte prompt ebenfalls eine Presserklärung – und musste noch einmal die Geister nähren, die sie schon während des Verfahrens hinreichend bediente (Staatsanwaltschaft Mannheim – Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Kachelmann-Verfahren zurück):

„Die sehr ausführlich begründete Entscheidung der 5. Strafkammer des Landgerichts kommt mit nachvollziehbaren Argumenten zu dem Ergebnis, dass das Gericht sich nach umfassender Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Folglich musste er aus Sicht der Kammer nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen werden.“

Da ist er also wieder, der Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“, den der Gesetzgeber überhaupt nicht kennt, der aber so herrlich (?) dazu geeignet ist, dem Angeklagten noch einmal kräftig Dreck auf die Weste zu spritzen.

Und natürlich fehlt auch in dieser Presseerklärung aus dem Hause der selbsternannten Behörde „Attacke“ nicht der Hinweis, dass man auch weiterhin zu verhindern gedenkt, der Öffentlichkeit ein wirkliches Bild der Entscheidung zu ermöglichen, ein Bild, frei von Filterungen durch eine Staatsanwaltschaft oder durch einen Vorsitzenden Richter, die beide während des gesamten Verfahrens äusserste Mühe hatten, ihrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen inneren Unparteilichkeit auch nach aussen hin eine nachvollziehbare Gestalt zu verleihen. Denn nun kommt die nächste öffentliche Stelle und möchte gerne das Urteil „Im Namen des Volkes“ unter Verschluss halten:

„Von Nachfragen zum Inhalt des Urteils bitten wir abzusehen.“

Ich für meinen Teil werde von solchen Nachfragen definitiv nicht absehen, aber das ist eine andere Geschichte.

Inhaltlich beschäftigt mich die Unschuldsvermutung, weil sie im Fall Kachelmann inzwischen zu einer Art moralischer Schuldverm…

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Erschienen 7. Oktober 2011 auf http://stscherer.wordpress.com.

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