Fall Kachelmann: Die Presserklärungen zur Rechtskraft, der Internetmob und die falsch verstandene Unschuldsvermutung
© Maps
Jetzt ist er also rechtskräftig, der Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner
Exfreundin: sowohl die Staatsanwaltschaft Mannheim als auch die Nebenklägerin akzeptierten heute die Entscheidung des Landgerichts
Mannheim und nahmen ihre Rechtsmittelanträge zurück.
Das
verkündete dies per Presseerklärung und wies darauf hin, dass die Rücknahme – wie üblich – ohne Begründung stattgefunden habe:
Landgericht Mannheim – Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann.
Aber ist das tatsächlich der Fall? Nun, offiziell schon, aber was wird im Fall Kachelmann denn schon offiziell abgehandelt? Ist es
doch ein inzwischen unsäglicher Brauch in diesem Prozess, seine Meinung lieber über Presseorgane, über Aktenlöcher oder
Presseerklärungen an die Öffentlichkeit zu bringen – und so natürlich auch hier, denn die bei der Rücknahme selbst so schweigsame
Staatsanwaltschaft veröffentlichte prompt ebenfalls eine Presserklärung – und musste noch einmal die Geister nähren, die sie schon
während des Verfahrens hinreichend bediente (Staatsanwaltschaft Mannheim – Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Kachelmann-Verfahren
zurück):
„Die sehr ausführlich begründete Entscheidung der 5. Strafkammer des Landgerichts kommt mit nachvollziehbaren Argumenten zu dem
Ergebnis, dass das Gericht sich nach umfassender Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit von der
Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Folglich musste er aus Sicht der nach dem Grundsatz „im
für den Angeklagten“ freigesprochen werden.“
Da ist er also wieder, der Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“, den der Gesetzgeber überhaupt nicht kennt, der aber so
herrlich (?) dazu geeignet ist, dem Angeklagten noch einmal kräftig Dreck auf die Weste zu spritzen.
Und natürlich fehlt auch in dieser Presseerklärung aus dem Hause der selbsternannten Behörde „Attacke“ nicht der Hinweis, dass man
auch weiterhin zu verhindern gedenkt, der Öffentlichkeit ein wirkliches Bild der Entscheidung zu ermöglichen, ein Bild, frei von
Filterungen durch eine Staatsanwaltschaft oder durch einen Vorsitzenden Richter, die beide während des gesamten Verfahrens äusserste
Mühe hatten, ihrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen inneren Unparteilichkeit auch nach aussen hin eine
nachvollziehbare Gestalt zu verleihen. Denn nun kommt die nächste öffentliche Stelle und möchte gerne das Urteil „Im Namen des
Volkes“ unter Verschluss halten:
„Von Nachfragen zum Inhalt des Urteils bitten wir abzusehen.“
Ich für meinen Teil werde von solchen Nachfragen definitiv nicht absehen, aber das ist eine andere Geschichte.
Inhaltlich beschäftigt mich die Unschuldsvermutung, weil sie im Fall Kachelmann inzwischen zu einer Art moralischer Schuldverm…
»
Vollständiger Artikel