Fall Kachelmann: Hollywood und Zürich liegen weit auseinander!
© Antje Warmbrunn / pixelio.de
Sie interessieren sich für den Prozess gegen den Wettermoderator Kachelmann?
Logisch, sonst würden Sie hier nicht lesen. Und deswegen waren sie sicherlich auch vorgestern gespannt, was denn herauskommt bei der
Vernehmung der Zeugin Toini L. in Zürich…
Aber was hat das mit zu tun, fragen Sie sich?
Nun, erinnern wir uns einen einen tollen Film aus den dortigen Studios: „Eine Frage der Ehre!“ von Rob Reiner. als smarter Militäranwalt weiss, dass er von einem Zeugen
(wie immer dämonisch gespielt von Jack Nicholson) ein Geständnis benötigt – und er wendet einen Trick an: er provoziert den Zeugen
und setzt dazu unter anderem zwei Personen ins Publikum, die er als angebliche Zeugen benennt – obwohl diese zur Sache überhaupt
nichts beitragen können. Das gewagte Manöver geht auf, der Zeuge gesteht und die Mandanten des Anwalts werden von dem schwersten
Vorwurf freigesprochen (Eine Frage der Ehre – Wikipedia).
Nun, Zürich ist nicht Hollywood, doch scheint dies erst jetzt dem einen oder anderen Vertreter der Staatsanwaltschaft und des
Gerichts in zu dämmern – denn Toini L. macht den
Eindruck, als sei sie die Dame im Publikum…
Nach allem, was man bisher so weiss, dürfte die Telefonnumer der Zeugin der Staatsanwaltschaft durch die Entschlüsselung der
Mobiltelefone des Angeklagten in die Hände gefallen sein. Man hat dann die Nummer angerufen und ist dabei auf die schweizer
Fotografin gestossen; über das Telefonat hat die Staatsanwaltschaft einen Aktenvermerk erstellt, und der muss irgendwie (und wohl
zeitlich vor einer erneuten Akteneinsicht der Verteidigung und der Nebenklage) an die Presse, und zwar an den „Focus“, gelangt sein –
die Zeitung, die sich ja auch schon vorher sehr intimer Kenntnisse der Ermittlungsakten berühmte.
In dieser Zeitschrift ist dies dann unter Bezugnahme auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen umfänglich zu Lasten des Angeklagten
dargestellt worden, und bei der Lektüre der dortigen Zeitungsartikel konnte man schon den Eindruck gewinnen, der jungen Frau sei
Ähnliches passiert wie es auch die Anzeigeerstatterin im Prozess behauptet.
Die Staatsanwaltschaft und das Gericht in Mannheim setzten nun alle Hebel in Bewegung, die Zeugin vernehmen zu können, und
insbesondere ihre Weigerung, in Deutschland vor Gericht zu erscheinen, gab durchaus den Gerüchten Auftrieb, diese Zeugin könnte nun
für die Anklagebehörde den grossen Durchbruch hin zu einer Verurteilung des Wettermoderators zu bringen.
Und nun war der grosse Tag: die Reise nach Zürich!
An dieser Stelle lehne ich mich mal ein bisschen aus dem Fenster: Der „Spiegel“ und auch sein Ableger „Spiegel online“ sind durchaus
seriöse Blätter, und Meldungen werden dort mit Sicherheit vorab durchaus sorgfältig recherchiert. Darüber hinaus verfügt das
hamburger …
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