Fall Busch heute vor dem ad-hoc-Schiedsgericht
Der Fall Florian Busch birgt viel Musik in sich. Was zunächst wie ein “dummer Jungenstreich” wirkte, erfuhr plötzlich eine Detonation, deren Auswirkungen selbst in Kanada zu spüren waren. Nicht nur dem Nationalspieler dürfte zwischendurch die Übersicht über den Stand der Dinge schwer gefallen sein. Auch Freunde des Eishockeys oder des Sports schüttelten bei dem Tauziehen um die Sanktion verwirrt den Kopf.
Laut Deutscher Eishockey-Bund (DEB) lag in der (Ver-)Weigerung Buschs keine verweigerte Probenahme, sondern vielmehr ein “absolutes Fehlverhalten/Dummheit” des Spielers. Die verpaßte Dopingkontrolle wurde daher mit einer öffentlichen Verwarnung, 5000 Euro Geldstrafe und 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit sanktioniert. Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) sah im Verhalten des Spielers keine verpaßte, sondern vielmehr eine verweigerte Kontrolle und damit den Tatbestand des Art. 2.3 NADAC verwirklicht (mehr dazu unter Lücke im NADA-Code?). Sie forderte eine Sperre Buschs. Beim DEB ließ man sich jedoch nicht davon beirren; immerhin stand auch die WM in Halifax (Kanada) unmittelbar bevor. Das Bundesministerium des Inneren (BMI), die International Ice Hockey Federation (IIHF) und die World Anti-Doping Agency (WADA) wurden auf den Plan geholt. Eine vorläufige Einigung zwischen DEB und NADA folgte im Mai diesen Jahres auf Vermittlung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) hin (mehr hier).
Heute -mehr als acht Monate …
» Vollständiger ArtikelKeine Sperre für Florian Busch
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