Fall Buback: GBA stellte Telefonfalle

Am Freitag war noch einmal der (derzeitige) Ermittlungsführer des BKA im Verfahren gegen Verena Becker Zeuge im “Buback-Prozess”. Der Erste Kriminalhauptkommissar H. berichtete inhaltlich wenig Neues: Die Vernehmungsprotokolle der DDR-Aussteiger aus der RAF hätten keine Hinweise auf die Rolle von Verena Becker beim Buback-Mord ergeben. Ausser einem Krankenhausaufenthalt vom 04. bi9s 07.12.1981 habe sich in den Gefangenenakten kein Hinweis auf eine weitere Ausführung von Frau Becker aus der Haft ergeben. Diese Frage war wegen eines möglichen Kontakts mit dem Verfassungsschutz interessant – aber würden sich die Verfassungsschützer mit Name und Uhrzeit in JVA-Akten eintragen lassen? Wohl eher nicht.

Und auch bei den Stasi-Unterlagen fand H. keine neuen Erkenntnisse. “Major Jonas”, der in einem Stasi-Vermerk geschrieben hatte, dass Verena Becker von Westdeutschen Abwehrorganen “überwacht und unter Kontrolle gehalten” wurde, erklärte H., was er 2007 schon mir erklärt hatte: Das bedeutet “Fahndung nach” Verena Becker und nicht “als Quelle geführt”. Interessanter waren da noch H.s Ausführungen zu Telefonaten zwischen Verena Becker und Freunden und Bekannten: Von “Verschlüsselungssoftware” war da die Rede – und prompt durchsuchte das BKA ihre Wohnung, um einer Verschlüsselung zuvor zu kommen. Gefunden wurde nichts. War Verena Becker also cleverer (oder langsamer), als die Polizei dachte? Die Frage bleibt offen. In einem anderen Telefonat klang es aber so, als habe sie schon mit dem Schreiben angefangen, auch wenn sie es ihrer jüngeren Schwester noch nicht gesagt habe.

Interessant auch eine andere Taktik der Bundesanwaltschaft: Nachdem die Ermittler schoin im Frühjahr 2009 mehrere Wochen lang den Telefonanschluss von Verena Becker abgehört hatten, beantragte der GBA im August 2009 erneut eine Überwachung. Denn die Ermittler hatten Verena Beckers Verteidiger Walter Venedey Akten zu dem Ermittlungsverfahren geschickt und wollten nun erfahren, was Verena Becker denn über diese Akten ihren Freunden und Bekannten erzählt. “Selbstverständlich”, so wurde am Freitag betont, habe man “natürlich” keine Gespräche zwischen Verena Becker und ihrem Anwalt mitgehört.

Viel mehr ergab die Vernehmung des Zeugen nicht. “Zusammenkehren” nennen Ermittler die Besprechung solcher Resterkenntnisse. Auch daran sieht man: Die Beweisaufnahme neigt sich dem Ende zu. Der Senat hatte darum ersucht, bis zum 26. Januar alle Beweisanträge der Beteiligten zu erhalten. Verteidigung und Nebenklage haben daraufhin nochmals umfangreich nachgelegt, so dass der Prozess noch Monate dauern könnte, wenn alle vorgeschlagenen Ex-Agenten, Reporter, Ermittler a. D. oder frühere Richter in Senstasstärke geladen werden würden.

Hinzu kommt, dass diese Frist nicht zwingend eingehalten werden muss, sofern sich noch neue Aspekte ergeben. Doch kann man nach meinem Eindruck trotzdem davon ausgehen, dass nun a…… » Vollständiger Artikel
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Themen: Haft , Raf , Bka , Mord , Rede , Stuttgart , Olg Stuttgart , Gba , Telefonanschluss , Buback , Bundesanwaltschaft , Verena Becker , Mordfall Buback

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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