Falk Fonds: Falk, Engels und Suk stellen Privatinsolvenzanträge
am 03.08.2007 von KAPITAL-RECHTINFO
Nun ist es also raus. Die Herren Falk, Engels und Suk haben Anträge auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gestellt. Im Falle von Herrn Engels ist das Verfahren auch bereits eröffnet worden.
In einem Anschreiben zu einer kurzfristig einberufenen Gesellschafterversammlung informieren die Fondsgesellschaften die Anleger über die bereits seit Langem erwartete Nachricht.
Damit dürfte wohl feststehen, dass die Verantwortlichen der Falk-Gruppe zivilrechtlich nicht mehr ernsthaft zur Rechenschaft gezogen werden. Als gewisser Trost für die Anleger bleibt die Erkenntnis, dass zumindest die Staatsanwaltschaft von einem strafbaren Verhalten ausgeht und vor dem Landgericht München Anklage erhoben hat.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Beschlusspunkte der Gesellschafterversammlung sind dagegen sehr übersichtlich. Letztlich geht es darum, negative Auswirkungen der Privatinsolvenz der Herren Falk, Engels und Suk für die Fondsgesellschaften zu vermeiden. Denn durch die Insolvenz scheiden sie zwangsläufig aus der Gesellschaft aus, was ohne entsprechende Gegenmaßnahmen zu steuerlich nachteiligen Konsequenzen führen kann. Dies …
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