Faktenlagen und IP-Adressen

Einem Polizeibeamten wird vorgeworfen, die Besetzer eines Hauses in der Brunnenstraße 183 in Berlin Mitte per eMail über die bevorstehende Räumung gewarnt zu haben.

Kerstin Gehrke wirft im Tagesspiegel einen Blick auf die Ermittlungsarbeit der Kollegen des angeklagten Beamten:

„Ich war das nicht, ich kann mir das nicht erklären“, sagte er. „Alle Zeugen waren von seiner Unschuld überzeugt“, erinnerte sich eine Ermittlerin vor dem Richter. Aber „rein von den technischen Fakten her“ sei man zu dem Schluss gekommen, dass nur D. es gewesen sein könne. „Seine IP-Adresse wurde schließlich ermittelt“, sagte die Zeugin. Was sie über Identitätsdiebstahl im Internet und das mögliche Knacken von verschlüsselten WLAN-Netzen wisse, wurde sie gefragt. „Da fehlen mir die nötigen Details“, gab sie zu.

„Technische Fakten“ sollen also die angebliche Verletzung des Dienstgeheimnisses belegen. Hinterfragt ein auch nur mittelmäßig begabter Strafverteidiger diese „Fakten“-Lage, dann stellt sich sehr oft - so auch hier - heraus, daß die Ermittler über nur wenig belastbare Kompetenz verfügen.

Unerlaubte Blicke in das polizeiliche Auskunftssystem sind eine Sache, von der wohl viele Polizeibeamt…

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Themen: Email , Brandenburg , Tagesspiegel , Cybercrime , Berlin Mitte

Erschienen 6. Januar 2012 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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