Fair Use and Misuse
am 10.09.2004 von blat.antville: Simons BlawgLarry Lessig thinking - Gedanken über die Strukturierung eines Interessenausgleichs, die auch für das deutsche …
Fair Use im Markenrecht
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Das Markenrecht ist bekanntlich dreigeteilt: Bundesmarken, Einzelstaatsmarken und Common Law Marken. Zum ersten Bereich hat der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 8. Dezember 2004 klargestellt,
The Great Firewall of China - This URL is Blocked!
blat.antville: Simons Blawg / Dieses Weblog soll eigentlich nur ein wenig zum Nachdenken zum Thema Freiheitsrechte anregen, Anstöße zum Denken geben, ein kleines Netz von Links, ein wenig wie eine Synapse im Gehirn. Meine Grundsätze waren dabei immer, vermeintlic
Faxverliebtheit
Juristisches und Sonstiges / Ich rufe bei einem Unternehmen an, das keine Kontonummern auf ihren Rechnungen verrät. Grüß Gott, ich würde Ihnen gerne etwas überweisen, nur auf der Rechnung finde ich keine Bankverbindung. Könnten sie mir eine verrat
BBC vulgarity ranking/Britische Schimpwörterhierarchie
Transblawg / Eine BBC-Liste der Schimpfwörter im britischen Englisch, nach Anstößigkeit geordnet, sollten einige Deutsche studieren. Nummer 2 auf der Liste, mit Variationen, wird gefährlich häufig von Nicht-Muttersprachlern verwendet. &U
Patentfallen im Garten
blat.antville: Simons Blawg / Der Frühling naht früher oder später. Wendy Seltzer (E) weist auf aktuelle Tücken des Patentrechts beim Pflanzenkauf hin: Achten Sie stets darauf, was Sie mit Ihren Pflanzen wirklich tun dürfen! Ableger könnten Patente
Posner zum Urheberrechtsmissbrauch
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Das Argument des Verwirkung des Urheberrechtsrechts wegen seines Missbrauchs durch die rechtswidrige Unterdrückung des Fair Use beschäftigt im Lessig Blog einen der hervorragendsten Richter der USA, Richard Posner. E
Göttinger Erklärung zum Urheberrecht
iuranovit / Das Aktionsbündnis für Urheberrecht kritisiert, dass bei den rezenten Maßnahmen des Gesetzgebers im Urheberrecht primär die Belange der Rechteverwerter und nicht die Nutzung der mit den neuen technischen Medien verbundenen Chance
