Fahrverbot als Hauptstrafe erst mal wieder vom Tisch

Der Vorschlag Fahrverbote als Hauptstrafe einzuführen, scheint irgendwie ein Klassiker des Sommerlochs zu sein. Im Gegensatz zum Kollegen Melchior halte ich den Grundgedanken für durchaus sinnvoll. Es gibt einfach Fälle der (leichteren) Kriminalität, da kommt eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht und eine Freiheitsstrafe ist zu hart. Als Mittelweg gibt es natürlich die Variante Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dieser Möglichkeit fehlt einerseits oft der Strafcharakter zumal von (vernünftigen) Bewährungsauflagen eher sparsam Gebrauch gemacht wird. Andererseits (und das scheint mir das eigentliche Problem zu sein) baut sich so häufig eine “Welle” von Bewährungsstrafen auf, die zum Teil im ungünstigsten Moment bricht, z.B. wenn der Verurteilte eigentlich auf den “rechten Weg” zurückgekommen ist und nur irgendeine Dummheit gemacht hat.

Hier wäre es wesentlich sinnvoller, für geeignete Fälle Alternativen zu besitzen, die nicht darin bestehen, jeden “Bewährungsbrecher” sofort in den Bau zu schicken.

Problematisch ist natürlich die praktische Umsetzung von Fahrverboten: Probleme mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz drängen sich formlich auf. Das betrifft zunächst Führerscheinbesitzer und Nicht-Führerscheinbesitzer. Aber auch innerhalb der Führerscheinbesitzer gibt es Unterschiede: Mancher fährt nur wenige Male im Jahr Auto/Moto…

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Themen: Juristisches , Politik

Erschienen 24. Juni 2010 auf http://www.martin-neldner.de.

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