Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 1: Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
LawBike.de | 27. März 2010 — Der „Verlust“ des Führerscheins zum Beispiel durch Ausspruch eines Fahrverbotes im Rahmen eines Verkehrsordnungswidrigkeitsverf…
Bei Verurteilung zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote von einem bis drei Monate ausgesprochen werden.
z.B.:
1 Monat für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um mindestens 31 km/h 1 Monat für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um mindestens 41 km/h 3 Monate für den 2. Verstoß gegen die 0,5 PromillegrenzeIn bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot auch mit der Verurteilung zu einer Verkehrsstraftat ausgesprochen werden.
Das Fahrverbot tritt bei Ausspruch in einem Bußgeldbescheid entweder mit dessen Rechtskraft oder einer “Schonfrist” von 4 Monaten später in Kraft.
Die Viermonats- „Schon“-Frist wird von der Bußgeldbehörde eingeräumt, wenn gegen den Betroffenen in den letzten zwei Jahren vor der betreffenden Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot verhängt wurde und auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht noch verhängt wird.
die 4-Monats-Frist wird bewilligt: Der Führerschein kann jederzeit innerhalb dieser Frist, spätestens jedoch am letzten Tag vor Ablauf abgeben werden Die Viermonats-Frist wird nicht bewilligt, wenn in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot gegen den Betroffenen verhängt wurde. Der Führerschein muss dann sofort abgegeben werden, da unabhängig davon, ob der Führerschein sich noch in den Händen des Betroffenen befindet, das Fahrverbot nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam wird.Im Rahmen einer geschickten Verteidigungsstrategie eröffnen sich Möglichkeiten, auf den Abgabetermin einzuwirken. Ein versierter Verteidiger wird auch prüfen, ob die Kriterien für einen Ausnahmefall vorliegen, in welchen z.B. eine Verdoppelung der Geldbuße gegen Wegfall des Fahrverbots erreicht werden kann.
Was passiert, wenn man den Führerschein einfach behält?
Wird der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben, dann wird er von der Polizei beschlagnahmt, was mit weiteren Kosten verbunden sein kann.
Und nach Ablauf des Fahrverbots?
Die Behörde vermerkt den Zeitraum des ausgesprochenen Fahrverbotes und verwahrt den Führerschein. Danach sendet sie …
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. September 2010 auf http://www.schadenfixblog.de.
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