Fahrtkosten eines freigestellten Betriebsrats

Als freigestelltes Betriebsratsmitglied stellt sich die Frage, welche Fahrtkosten gegenüber dem Arbeitgeber abgerechnet werden können, wenn sich Einsatzort des Mitarbeiters und der Sitz des Betriebsrats unterscheiden.

Orientierungssätze des Bundesarbeitsgericht:

1. Der Arbeitgeber ist nicht nach § 40 Abs 1 BetrVG verpflichtet, einem freigestellten Betriebsratsmitglied die Kosten für die regelmäßigen Fahrten von seinem Wohnort zum Betriebsratsbüro abzüglich der ersparten Fahrtkosten vom Wohnort zum bisherigen Arbeitsort zu erstatten.

2. Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, sich auf seine Kosten zur Arbeitsleistung in den Betrieb als Leistungsort zu begeben. Das gilt auch, wenn an Stelle der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeit konkrete Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen sind und der Arbeitnehmer den Weg zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb ansonsten zur Erbringung der Arbeitsleistung auf seine Kosten hätte zurücklegen müssen.

3. Es würde gegen das Begünstigungsverbot verstoßen, wenn dem freigestellten Betriebsratsmitglied Kosten für die regelmäßigen Fahrten vom Wohnort zum Sitz des Betriebsrats als Ort der Leistungserbringung erstattet würden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Sitz des Betriebsrats nicht in der Betriebsstätte befindet, in der das Betriebsratsmitglied seine Arbeitsleistung zu erbringen hätte, wenn es nicht freigestellt wäre.

Insofern gilt also zunächst was für alle gilt: Fahtrkosten sind dann nicht erstattungsfähig, soweit sie nur den Weg des Arbeitnehmer zu dessen Arbeitsort erfassen. Interessant wird es aber, wenn das Bundesarbeitsgericht sagt, dass sich bei freigestellten Mitgliedern des Betriebsrats der Einsatzort als Leistungsort auf den Sitz des Betriebsrats (=wo ist das Betriebsratsbüro?) verlagert. Denn dann sollen die Fahrten zu diesem Ort nicht mehr erstattungsfähig sein, obwohl das Betriebsratsmitglied an sich einen anderen Arbeitsort hat. Diese Benachteiligung sei hinzunehmen, da wohl das betriebsratmitglied seiner Freistellung freiwillig zugestimmt hat. Im Umkehrschluss wäre alles andere eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines Betriebsratsmitglieds gegenüber den übrigen Beschäftigten. Wird also eine solche Abrechnung erstellt, so ist darauf zu achten, wo der Leistungsort ist und wohin dann die dienstliche Reise (auch als BR) ging.

Aus den Gründen:

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 28. August 1991 – 7 ABR 46/90 – BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 – 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 25. Mai 2005 – 7 ABR 45/04 – …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Rechtsprechung , Bundesarbeitsgericht , Fahrtkosten , Reisekosten , Freistellung , Betriebsrat & Co. , Freigestelltes Betriebsratsmitglied , § 38 Betrvg

Erschienen 25. Mai 2010 auf http://www.volkerlehmann.com/kanzlei.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Betreuungskosten Arbeitgeber: BAG: Arbeitgeber muss Betreuungskosten bei alleinerziehendem Betriebsratsmitglied übernehmen

Andere Ansicht | 23. Juni 2010 — Fallen einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied wegen auswärtiger Termine Kosten durch eine Fremdbetreuung des Kindes an, …

Aktuelle Entscheidung des BAG zum Thema Kinderbetreuungskosten für alleinerziehende Betriebsratsmitglieder

Betriebsrat Blog | 29. Juni 2010 — Das Bundesarbeitsgericht hat eine neue Entscheidung zum Thema Kosten des Betriebsrats gefällt. Diesmal geht es um die Frage,…

Arbeitgeber muß Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds bezahlen

firstlex-blog | 15. Juli 2010 — Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während ei…

Betriebsratsmitglied arbeitet im Restmandat auf eigene Kosten

Rechtsanwalt Volker Lehmann | 5. Juli 2010 — Pressemitteilung des BAG Nr. 35/10 Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat Mitglieder eines Betriebsrat…

Zutrittsrecht eines Betriebsratsmitglieds zum Betrieb nach ausgesprochenem Hausverbot

Rechtsanwalt Volker Lehmann | 25. Mai 2010 — Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Arbeitgeber Hausverbote gegenüber Betriebsratsmitgliedern aussprechen. Im Extremf…

Der Arbeitgeber als "Super-Nanny" alleinerziehender Betriebsratsmitglieder?

beck-blog | 28. Juni 2010 — Vor lauter Getöse über die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch den Zehnten Senat des BAG ist eine andere Entscheidun…

Abmeldung Betriebsratsmitglied zur Betriebsratsarbeit: BAG vom 29.06.2011

JuracityBlog | 1. Juli 2011 — Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG. Allerdings darf auc…

Vergütungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens, § 103 BetrVG

Rechtsanwalt Volker Lehmann | 13. Juli 2010 — Das Arbeitsgericht München hat am 06.07.2010, AZ 26 Ca 2220/10 (nicht veröffentlicht, nicht rechtskräftig) ein klarstellendes U…

Der Sachaufwand des Betriebsrats - Wer trägt die Kosten der Betriebsratstätigkeit?

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 5. Februar 2008 — Nach § 40 Betriebsverfassungsgesetz trägt der Arbeitgeber die durch die Betriebsratsarbeit entstehenden Kosten. Das führt abe…

BAG: Internet und Email für Betriebsratsmitglieder

Betriebsrat Blog | 16. Juli 2010 — Und wieder ein neues Urteil zu Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats: In dem nun vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fa…