Fahrtenbuchauflage schon bei "Ersttat"

Nachdem der Fahrer des Fahrzeugs des Antragsstellers mit 129 km/h statt erlaubter 70 km/h geblitzt wurde und der Halter sich angeblich nicht daran erinnern konnte, an wen er das Fahrzeug zur Tatzeit verliehen hatte muss er nun 18 Monate ein Fahrtenbuch führen. Hierzu gibt`s hier eine Meldung bei Beck-Aktuell, die sich über VG Neustadt, Beschluss vom 12.04.2010 - 3 L 281/10.NW verhält. Beck-Aktuell-Zusammenfassung (auszugsweise):

Die Straßenverkehrsbehörde darf bereits nach einer erstmaligen erheblichen Ges…

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Themen: VG Neustadt , Fahrzeug , Neustadt , Fahrtenbuch
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 21. April 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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Beck Aktuell

Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : VG Neustadt: Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß zulässig