Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark
am 20.03.2006 von strafblog
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 02.11.2005, DAR 2006, 167f., entschieden, dass bei mehreren unaufgeklärten Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark der Firma gerechtfertigt sein kann. Allerdings unterliege eine solche Auflage dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip. Sie dürfe sich nur auf solche Fahrzeuge beziehen, die ersichtlich von mehreren Personen genutzt werden, wie im konkreten Einzelfall z.B. die Pkw-Flotte. Nutzfahrzeuge dürften nur dann von der Auflage betroffen werden, wenn konkret damit zu rechnen sei, dass auch bei diesen der jeweilige Fahrer sonst nicht zu ermitteln sei.
Autor: RA Oliver Maier
Kanzlei POHLEN + MEISTER
Fahrtenbuchauflage
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