Fahrtenbuchauflage, erledigt

Heute endete das Jahr, in dem für unser Auto ein Fahrtenbuch geführt werden sollte mußte, weil die Erinnerung an den Fahrer, der da angeblich viel zu schnell durch das Land Brandenburg gefahren sein soll, nicht mehr so gut war.

Selbstverständlich wurde das Fahrtenbuch ganz gewissenhaft geführt. In den Fahrtenbuchdeckel wurden eingetragen:

Name, Vorname und Anschrift der möglichen Fahrzeugführer, die dann jeweils ein indivuduelles Nümmerchen bekamen. das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.

Das war eine einmalige Angelegenheit und schnell erledigt.

Dann wurden jeweils

vor Beginn einer jeden Fahrt das Nümmerchen des Fahrers, das Datum und die Uhrzeit des Fahrtbeginns und nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift

eingetragen.

In dem vergangenen Jahr sind wir nicht viel mit dem Auto gefahren, so daß das Fahrtenbuch nicht sehr dick geworden ist. Wir haben ja Fahrräder, eine Umweltkarte der BVG und ein Motorrad. Immerhin sind es dann noch so 10 bis 12 Fahrten geworden.

Bislang hat auch niemand darum gebeten,

das Fahrtenbuch auf Verlangen …

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Themen: Ordnungswidrigkeiten , Land Brandenburg , Stvzo , Fahrtenbuch

Erschienen 26. Oktober 2009 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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