Fahrtenbuchauflage – Behörde muss Kfz-Halter ggf. auch als Zeugen vernehmen
Vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage darf sich die Bußgeldbehörde nicht immer darauf beschränken, den Halter des
Kraftfahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen worden ist, als Betroffenen anzuhören. Sie kann auch verpflichtet sein, den
Halter als Zeugen zu vernehmen. Das hat der VGH Baden-Württemberg mit Beschluss entschieden und damit auf den Antrag einer
Kfz-Halterin aus dem Ostalbkreis vorläufigen gewährt.
Mit dem PKW der Antragstellerin war die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträchtlich überschritten worden. Das hinreichend deutliche
Geschwindigkeitsmessfoto zeigt einen Mann als Fahrer. Die Bußgeldstelle des Landratsamts Heidenheim hörte die Antragstellerin
gleichwohl ausschließlich als Betroffene (als mutmaßliche Täterin) an. Im Anhörungsschreiben war davon die Rede, dass ihr eine
Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird; der Vordruck enthielt auch einen Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht des Betroffenen.
Nachdem die Antragstellerin keine Angaben zum Fahrer gemacht hatte und dieser nicht ermittelt werden konnte, verpflichtete das
Landratsamt die Antragstellerin, für die Dauer von sechs Monaten ein Fahrtenbuch zu führen.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz war in der Beschwerdeinstanz erfolgreich. Der VGH war der Ansicht, dass die
Fahrtenbuchauflage voraussichtlich rechtswidrig sei. Die Verwaltungsbehörde könne gegenüber einem Fahrzeughalter die Führung eines
Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einem Verkehrsverstoß nicht möglich gewesen sei. Dies setze
voraus, dass die für die Verfolgung des Verkehrsverstoßes zuständige Behörde sämtliche nötigen und möglichen, auch angemessenen und
zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Kraftfahrzeugführers unternommen habe, diese aber erfolglos geblieben seien. Hier hätte die
Antragstellerin zum Zweck der Klärung der Täterschaft der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht als Betroffene, sondern als Zeugin
angeschrieben und zur Aussage aufgefordert werden müssen. Auf Grund des Messfotos sei die Antragstellerin von vornherein als Täterin
des Verk…
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