Fahrtenbuchanordnung
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein Fahrtenbuch angeordnet, weil mit dem PKW des Halters eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 42 km/h begangen worden war, der Fahrer aber nicht festgestellt werden konnte. Gegen den Halter war ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Auf den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle reagierte er nicht. So kam die Polizei vorbei. Er berief sich auf sein Schweigerecht. Immerhin war er ja Betroffener eines Bußgeldverfahrens. Auch die Polizisten konnten unschwer erkennen, dass zwischen dem Fahrer und dem Halter etwa eine Generation Altersunterschied lag. Die Bußgeldstelle stellte darauf das Verfahren ein und regte zugleich bei der Fahrerlaubnisbehörde ein Fahrtenbuchverfahren an, was diese auch sogleich einleitete und schließlich für 18 Monate ein Fahrtenbuch anordnete. Die Widerspruchsbehörde läßt nun im den Widerspruch zurückweisenden Bescheid wissen: “Ihr Mandant muss den Fahrer erkannt haben, sonst hätte er sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.” Gegen den Widerspruchsbescheid wird wohl Klage zu erheben sein. Denn der Halter hatte sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen,…
» Vollständiger ArtikelThemen: Einstellen , Fahrtenbuch , Fahrtenbuchanordnung Vom Amtsgericht
Erschienen 25. August 2011 auf http://www.raflauaus.de.
Behörde muss Kfz-Halter gegebenenfalls auch als Zeugen vernehmen
Schadenfixblog | 7. Januar 2010 — VerwGH Mannheim, Aktenzeichen: 10 S 1499/09 – Urteil vom 04.08.2009: Eine Bußgeldbehörde darf sich vor der Verhängung einer F…
Falschangaben zum Fahrer: Pkw-Halter muss Fahrtenbuch führen
Rechtblog | 16. Juni 2006 — Die Straßenverkehrsbehörde kann nach einem Verkehrsverstoß den Halter des Pkw zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten, wenn di…
Fahrtenbuch Zwillinge: Falschangaben zum Fahrer: Pkw-Halter muss Fahrtenbuch führen
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Der Halter
Kleinblog | David Klein | 12. Februar 2008 — Im vorliegenden Allgemeinen Verwendungsvertrag bedeutet der Ausdruck “Halter” sowohl den Halter selbst als auch seinen eventuel…
Zeugnisverweigerungsrecht Schweiz: Aussageverweigerungsrecht c. Zeugnisverweigerungsrecht?
strafprozess | 19. August 2008 — Gemäss § 15 Abs. 1 des zürcherischen Verkehrsabgabengesetzes ist der Halter eines Motorfahrzeuges oder Fahrrades verpflichtet, …
Er wird es schon gewesen sein
LawBlog | 14. April 2008 — Aus einer Anklageschrift: Der Halter des Fahrzeugs ist der Angeschuldigte. Da der Zeuge N. den Fahrer als ca. 35-jährigen b…
Nr. 5 und Nr. 8
LawBlog | 7. März 2012 — Ich predige immer, von den eigenen Rechten Gebrauch zu machen. Dazu gehört, nicht vorschnell mit der Polizei zu reden. An diese…
Tankbetrug Folgen: Tankbetrug: Halter muss Fahrer nicht nennen
LawBlog | 15. Juli 2009 — Der Halter eines Fahrzeuges muss den Fahrer nicht nennen – auch wenn der Fahrer Tankbetrug begangen hat. Das Amtsgericht Münche…
Verkehrsverstoß Angehöriger Zeuge: Der kleine Unterscheid zwischen Betroffenem und Zeugen
Fragmente aus dem Datenschutz | 20. Oktober 2009 — kann ganz schön Probleme machen. Der Hintergrund ist, das man sich im OWi/Strafverfahren nicht selbst belasten muss. Dieser G…
Fahrtenbuchauflage schon bei "Ersttat"
beck-blog | 21. April 2010 — Nachdem der Fahrer des Fahrzeugs des Antragsstellers mit 129 km/h statt erlaubter 70 km/h geblitzt wurde und der Halter sich an…

