Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung
Wie das Lawblog berichtet, haben sich für 2006 die Regeln für die steuerliche Geltendmachung von Dienstwagen von Selbständigen und Freiberuflern geändert.
Wer kein Fahrtenbuch führt, wird nicht nachweisen können, dass das Fahrzeug zu über 50% betrieblich genutzt wird. Wer dies nicht nachweisen kann, darf nicht mehr nach der 1%-Regelung rechnen.
Bei der 1%-Regelung setzt man pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs monatlich als fiktives Einkommen an. Bei einem Auto, das bei Erstzulassung 30.000 EUR gekostet hat, sind das also 300 EUR pro Monat.
Wenn die privaten Fahrten pro Monat mehr als die 300 EUR ausmachen, macht der Steuerpflichtige ein Geschäft. Darum wurden jetzt die Regeln verschärft. Dafür fällt aber andererseits das Geschäft weg, das der Fiskus an den Leuten gemacht hat, die viel mehr beruflich als privat fahren, aber aus Bequemlichkeit kein Fahrtenbuch geführt haben.
Wenn ich jetzt wohl oder übel ein Fahrtenbuch führen muss, sehe ich aber keinen Grund mehr, die für mich ungünstige 1%-Regelung noch anzuwenden.
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