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FAHRTENBUCH

am 01.01.2006 von http://www.lawblog.de

Hoppla. Der Sparkurs kreuzt ja ausnahmsweise auch mal meinen Weg. Wenn ich als Selbstständiger kein Fahrtenbuch führe, kann ich bald nicht mehr nachweisen, dass ich mein Auto zu mehr als 50 % geschäftlich nutze. Und dann darf ich die Ein-Prozent-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Darf?
Das wird in meinem Fall aber ein Verlustgeschäft. Für den Fiskus. Wenn es hoch kommt, liegt der Privatanteil meiner Fahrten bei 10 Prozent. Ist halt ein Vorteil, wenn man in fußläufiger Entfernung zum Büro wohnt. Gegen zig Gerichtstermine in ganz NRW stinken ein Ausflug ins Phantasialand oder ein Mittagessen bei Mama (36 Kilometer) nicht an, aufs Jahr gesehen.
Schon mit der Ein-Prozent-Regelung schenke ich dem Finanzamt also ordentlich Geld. Das habe ich bisher auch leidlich gerne gemacht. Immerhin …

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