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Fahrten zur Arbeitsstätte eines outgesourcten Mitarbeiters

am 21.05.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Die Fahrten zum Arbeitgeber sind nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts auch dann Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und keine (innerbetriebliche) Dienstreise, wenn der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht in dem Betrieb, sondern in einem von seinem Arbeitgeber eingerichteten und angemieteten Teil seiner eigenen Wohnung arbeitet.
Unterhält ein Steuerpflichtiger eigene betrieblich genutzte Räumlichkeiten oder eine Betriebsstätte in unmittelbarer räumlicher Nähe zu seiner Wohnung, sind die Fahrten von dort zu einer anderen Betriebsstätte zum Zwecke der Gleichbehandlung der Fahrtkosten von selbstständig und nichtselbstständig Tätigen von den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs.5 Satz 1 Nr. 6 EStG abzugrenzen. Erforderlich ist dabei eine deutliche Grenzziehung zwischen dem privaten Bereich des Wohnens und der betrieblichen Betätigung. Im Grundsatz ist die Rechtsprechung des BFH in den Fällen, in denen die betrieblichen Räumlichkeiten oder die Betriebsstätte nur einen Teil einer Wohnung bilden, immer von einer Eingebundenheit in die Privatsphäre ausgegangen und hat die Fahrten zu einer anderen Betriebsstätte als solche zwischen Wohnung und Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz Nr. 6 EStG beurteilt. Das Eingebundensein in die Privatsphäre wird danach durch die betriebliche Nutzung eines Raumes, einen separaten Eingang und die Lage in einem anderen Stockwerk in aller Regel nicht gelöst. Vielmehr erscheint die Wohnung als Ausgangs- und Endpunkt der täglichen Fahrten unabhängig davon, welchen Raum der Steuerpflichtige jeweils unmittelbar vor oder nach der Fahrt aufsucht. Die Fahrten sind in diesen Fällen daher nicht als “innerbetrieblich” anzusehen. Im Ergebnis können daher derartige betriebliche Räume nicht als Betriebsstätte und auch nicht …

Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert mona…

Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Blickpunkt Recht & Steuern / Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbe…

Fahrtkosten bei einer längerfristigen Fortbildungsmaßnahme

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Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen

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Entfernungspauschalen 2007

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