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Fahrfremde Tätigkeiten?

am 24.07.2008 von RA J. Melchior, Wismar

Laut Communicationconsultants bzw. Auto Bild soll der Bundesverkehrskasperminister schon wieder neue tolle Ideen haben, wie man Autofahrer bevormunden und mit Bußgeldern abzocken kann:
Essen, rauchen, lesen und dabei Auto fahren, das kann künftig teuer werden. Nach Informationen von AUTO BILD plant Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) eine weitere Verschärfung des Bußgeldkataloges. Demnach sollen sogenannte „fahrfremde Tätigkeiten" verboten und geahndet werden. Dazu könnten nicht nur das Suchen nach der Zigarettenkippe im Fußraum, das Studieren einer Straßenkarte oder das Lesen von Lieferpapieren gehören, sondern auch das Rauchen selbst, das Essen eines Brötchens oder das Einlegen einer CD.
Verkehrs- und Justiz-Ressort arbeiten bereits an gerichtsfesten Formulierungen, um den interpretationsfähigen Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu präzisieren. ... Auslöser war eine Petition an den Bundestag, in dem 102 Unterzeichner fordern, dass „Handlungen von Fahrzeugführern, die vom Verkehrsgeschehen ablenken, ausdrücklich verboten werden müssen." Eine vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebene Studie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) soll mit Zahlen und Fakten den Unterbau für die geplanten Verschärfungen liefern.

Wie „praktikabel" derartige Vorschriften sind, zeigt doch schon das (grundsätzlich durchaus sinnvolle) Handyverbot am Steuer:

Es wird von der Bevölkerung nicht angenommen, wie man täglich auf den Straßen erlebt.

Es werden relativ wenige Bußgeldverfahren eingeleitet.

Kommt es allerdings zu einem Verfahren, wird der Tatbestand von Gerichten des öfteren deutlich über die Grenzen verbotener Analogie hinaus ausgedehnt, um den - …

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