Fahrerlaubnisentziehung wegen charakterlicher Ungeeignetheit
am 14.09.2005 von Recht und Gesetz
Der Grosse Senat für Strafsachen beschäftigte sich jüngst mit der Frage, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis auch ohne konkrete Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erfolgen kann (BGH NJW 2005, 1957).
Bisher war es möglich dem Täter die Fahrelaubnis gem. § 69 I Alt. 2 StGB wegen der Tat zu Tage getretener mangelnder Eignung auch dann zu entziehen, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist. Abgestellt wurde hierbei auf die fehlende charakterliche Zuverlässigkeit.
Der Große Senat für Strafsachen ist jedoch der Auffassung, dass § 69 StGB nicht auch der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung dient, mithin nicht dem Zweck, den Missbrauch der Fahrerlaubnis auch dann zu verhindern, wenn sich dieser, ohne Verkehrssicherheitsbelange in irgendeiner Weise zu berühren, ausschließlich auf andere Rechtsgüter nachteilig auswirkt. Allgemeiner Rechtsgüterschutz kann ein wünschenswerter Nebeneffekt, ein …
Großer Senat des BGH: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten setzt Gefährlichkeit des Täters für den öffentlichen Straßenverkehr voraus
Jurabilis / Einem Straftäter darf seine Fahrerlaubnis nur entzogen werden, wenn das von ihm verwirklichte Delikt tragfähige Rückschlüsse auf seine Bereitschaft zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.…
Straftaten der allgemeinen Kriminalität
Handakte WebLAWg / Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, ob nach geltender Rechtslage die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter bei Straftaten, die der Tät…
Entziehung der Fahrerlaubnis in Strafsachen auch ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bei der Tat
Lichtenrader Notizen / Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht veröffentlicht BGH 1 ARs 31/03 vom 13. Mai 2004 mit folgenden Leitsätzen des Bearbeiters: 1. Die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis kommt bei sogen. Zusammenhangstaten (1. Alternative des §…
Bundesgerichtshof und Fahrerlaubnisentziehung
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der BGH hat erneut bekräftigt, dass sich aus der Anlasstat selbst tragfähige Indizien dafür ergeben müssen, dass der Beschuldigte die Sicherheit des Straßenverkehrs der Erreichung seiner kriminellen Ziele unterzuordnen bereit ist. Eine bloß a…
Urteilsfindung als massgeblicher Zeitpunkt der Feststellung der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
Kreuzberger Verkehrsrecht / Das OLG KARLSRUHE stellt in seiner Entscheidung vom 19.12.2006 (Az:2 SS 252/06) noch einmal klar: Der massgebliche Zeitpunkt der Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen eins Kraftfahrzeugs im Strassenverkehr ist gem. § 69 StGB der Zei…
BGH: Fahren ohne Fahrerlaubnis kann isolierte Sperrfrist rechtfertigen
strafblog / Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen kommt es nur relativ selten vor, dass sich der Bundesgerichtshof mit verkehrsstrafrechtlichen Fragen befasst. In einem Revisionsverfahren, in dem es um rund 100 Straftaten und um 7 Jahre Gesamtfreih…
Sportboote sind Kraftfahrzeuge
Kreuzberger Verkehrsrecht / ... entschied das Landgericht Kiel. Es ging um die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Strafgesetzbuch (StGB). Es stand fest, daß der Angeklagte zum Führen von “Kraftfahrzeugen” ungeeignet war; ihm wurde die…
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen
Streitsache / Blog / Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten der allgemeinen Kriminalität: Soweit die mangelnde Zuverlässigkeit des Täters in Bezug auf Verkehrssicherheitsbelange in der abgeurteilten Straftat keinen hinreichenden Ausdruck gefunden hat…
