Fahrerflucht Teil 4: Bußgeld und Nebenfolgen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann es nach einer für den Unfallflüchtigen regelmäßig auch zu ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen und Strafen
kommen. Wird das Verfahren wegen Fahrerflucht unter bestimmten Umständen eingestellt, wird die Sache ebenso an die zuständige
Verwaltungs- bzw. Bußgeldbehörde abgegeben.
Kommt es zu einer Verurteilung, kann die zuständige Bußgeldbehörde nach eigenem Ermessen zusätzlich die Eintragung von bis zu 7
Punkten nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) in das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts in verhängen.
Bußgeldbescheid
Die zuständige Verwaltungsbehörde kann einen erlassen, wenn aus ihrer Sicht ausreichend Beweise vorliegen, die eine Beschuldigung
der Fahrerflucht stützen. In diesem Bußgeldbescheid werden eine Geldbuße in bestimmte Höhe und weitere Nebenfolgen festgesetzt. Dabei
richtet sich die Höhe der Geldbuße nach dem Bußgeldkatalog.
Als Nebenfolge kommt die Verhängung eines Fahrverbots gemäß §§ 25 StVG, 4 BKatV in Betracht. Das stellt ein äußerst umfassendes und relevantes Thema dar. Ist
beispielsweise Ihr Arbeitsplatz bedroht, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob dieses nicht ausnahmsweise entfallen kann. Notfalls
kann das Fahrverbot abhängig von der Dauer in einen Urlaubszeitraum gelegt werden. Ansonsten kann unter Umständen bei Zahlung eines
höheren Bußgeldes von einem Fahrverbot abgewichen werden. Für die angemessene Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beurteilung, ob
solche Schritte rechtlich möglich sind, ist es dringend erforderlich, einen auf dem Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu
beauftragen.
Fahrtenbuchauflage
Wenn die Feststellung des Fahrzeugführers, der eine Fahrerflucht begangen hat, nicht möglich war, kann die Behörde gemäß § 31a StVZO
gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassenden Fahrzeuge die Führung eines
Fahrtenbuchs anordnen. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter künftig vor jeder einzelnen Fahrt Gewähr dafür leisten, dass die
Personalien, Datumsangaben und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs in dem Fahrte…
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