Fahrerflucht – was habe ich als Strafe zu erwarten?

Rechtsanwalt Carsten Meinecke Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.

Bei einer Verurteilung droht nach dem Gesetz (§ 142 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das nun genau?

Das Gericht bewertet zur Urteilsfindung verschiedene Faktoren: z.B. Schwere der Schuld, Sachschaden und Verletzungen der Unfallbeteiligten und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täter. Jedes Urteil ist damit einzigartig und genau auf den jeweiligen Täter, seine Tat und die Folgen zugeschnitten. Trotzdem gibt es bei fast allen Staatsanwaltschaften und Gerichten Tabellen, die einen groben Anhaltspunkt über die zu erwartende Strafe liefern. Jeder Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiete tätig ist, hat eigene Erfahrungen gesammelt, mit denen er die Prognose im konkreten Fall präzisieren kann.

Folgende Strafen wären nach einer der Tabelle möglich:

§ 142 StGB mit Sachschaden bis 250 EUR => 15 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.

§ 142 StGB mit Sachschaden ab 250 EUR bis 750 EUR => 15 bis 30 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.

§ 142 StGB mit Sachschaden ab 750 EUR => ab 30 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten.

Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln.

Eine andere Tabelle sieht so aus:

§ 142 StGB mit Sachschaden unter 550 EUR => Einstellung nach § 153a StPO möglich.

§ 142 StGB mit Sachschaden ab 550 EUR => 20 bis 30 Tagessätze und ein Monat Fahrverbot.

§ 142 StGB mit Sachschaden ab 650 EUR => 30 Tagessätze und zwei Monate Fahrverbot.

§ 142 StGB mit Sachschaden ab 900 EUR => 40 Tagessätze und drei Monate Fahrverbot.

§ 142 StGB mit Sachschaden ab 1.100 EUR => 50 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen ab 9 Monaten.

Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln. Wiederholungstäter müssen mit einer Strafe zwischen 120 und 180 Tagessätzen rechnen. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatseinkommen.

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Erschienen 16. September 2011 auf http://www.schadenfixblog.de.

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