Fahlässige Tötung wegen fehlenden Kontrollblicks
am 02.07.2007 von strafprozess
Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines Automobilisten abgewiesen, der wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie wegen Missachtens des Vortrittsrechts verurteilt worden war (Urteil 6S.125/2007 vom 19.06.2007). Der Beschwerdeführer hatte einen mit massiv übersetzter Geschwindigkeit herannahenden und einen anderen Verkehrsteilnehmer überholenden Personenwagen übersehen, was zur tödlichen Kollision führte. Die Berufung auf den Vertrauensgrundsatz sprach ihm das Bundesgericht ab, obwohl der Unfallgegner gleich mehrere Verkehrsregelverletzungen gravierend verletzte (:
Nach dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (…) stand der 19-jährige Lenker des VW Golf bei seiner Fahrt unter dem massiven kombinierten Einfluss von Cannabis und Ecstasy und war aus forensisch-toxikologischer Sicht nicht fahrfähig (…). Nach dem verkehrstechnischen Gutachten (…) soll sich der Drogenkonsum indes nicht auf den Unfallhergang ausgewirkt haben, da die Kollisionsanalyse keinen Reaktionsverzug ergab (…). Ausserdem fuhr der jugendliche Lenker, nachdem er an dieser Stelle verkehrsregelwidrig ein anderes Fahrzeug, einen Honda Civic, überholt hatte, mit weit übersetzter Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zu. Die Vorinstanz geht gestützt auf das verkehrstechnische Gutachten von einer Geschwindigkeit des VW Golf vor Beginn des Bremsmanövers im Bereich von mindestens 111 km/h bis maximal 125 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h aus. Schliesslich befand sich der VW Golf gemäss Bericht der Kantonspolizei in einem nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Zustand und wies namentlich Mängel an der Bremsanlage auf, welche zu einer verminderten Bremsleistung führten (E. 2).
Der Entscheid enthält eine umfassende Darstellung …
Falsches Rechtsmittel
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Kassatorische Natur der Beschwerde in Strafsachen
strafprozess / Ein Beschwerdeführer, der von der Vorinstanz wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war, verlangte vom Bundesgericht, er sei freizusprechen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde zwar teilweise gut, wies aber auf die grundsätzlich…
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