Fälle zum Sachenrecht
Nachdem ich den Klausurenkurs von Gursky zum Sachenrecht vorgestellt habe, schreibe ich heute was zum Werk “Fälle zum Sachenrecht” aus der JuS-Schriftenreihe. Das Buch aus der JuS-Schriftenreihe muss sich diesmal aber den Standard-Fehler entgegenhalten: Die nicht vorhandenen Lösungsskizzen.
Der Klausurenkurs von Gursky ist bei mir sehr gelobt wurden - das kann und will ich nach dem Durcharbeiten der “Fälle zum Sachenrecht” nicht schmälern. Dennoch können die “Fälle zum Sachenrecht” ebenfalls überzeugen, es kommt beim Vergleich beider Werke klar auf die Zielgruppe an.
Wie ich beim Gursky angemerkt habe, sind die Lösungen alle relativ lang. Bei dem Buch von Lange/Schiemann ist das nicht der Fall. Einfache Gegenüberstellung: Der Gursky bringt 18 Fälle auf 207 Seiten, Lange/Schliemann bringen 25 Fälle auf 167 Seiten. Und genau hier liegt dann der Vorteil und für mich das ausschlaggebende Kriterium.
Wer so schnell wie möglich viele Fälle durcharbeiten will und eben nicht viel Zeit mit Einzelfragen aufbringen möchte, der liegt mit dem Lange/Schiemann richtig. Vor der entsprechenden Klausur etwa muss ohnehin das Notwendige Sitzen - hier können die Klausuren von Lange/Schiemann von echtem Vorteil sein. Wer dagegen Sachenrecht gerade erst lernt und noch viele Detailfragen nacharbeiten muss, der ist beim Gursky richtig, so wie man mit dem Gursky wunderbar das Sachenrecht für das Examen nacharbeiten kann.
Im Schreibstil und in der Gestaltung ist das Buch von Lange/Schiemann sehr gut zu lesen, es ist sehr freundlich im Schriftbild und angenehm zu erfassen. Grosszügige Absätze bieten eine durchweg saubere Strukturierung für die der Leser dankbar sein wird. Soweit mir die Einschätzung möglich ist möchte ich feststellen, dass auf jeden Fall die Basis-Probleme enthalten sind.
Was mich stört sind die (wiedermal) nicht vorhandenen Lösungs-Skizzen, die der Gursky aber bietet. Andererseits muss ich der Gursky den höheren Preis entgegenhalten lassen (18 Euro für 18 Fälle).
Die Jurakopf-Einschätzung
Die “Fälle zum Sachenrecht” haben…
» Vollständiger ArtikelThemen: Werk , Jus , Jus Sachenrecht
Rechtsgebiet: Urheberrecht
Erschienen 29. Mai 2008 auf http://www.jurakopf.de.
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