Eine kurze Geschichte der Fachanwaltschaft
NEBGEN | 1. September 2010 — Früher gab es Rechtsanwälte, heute gibt es Fachanwälte. Laut einer Studie des Soldan Institutes für Anwaltsmanagements sollen ange…
Der Kollege Nebgen - selbst seines Zeichens Fachanwalt für Strafrecht - mokiert sich über die inflationierenden Fachanwaltschaften.
Ob alle (derzeit 20) Fachanwaltschaften wirklich sinnvoll sind, mag bezweifelt werden. Dennoch sind sie immer noch besser, als das rechtssuchende Publikum auf’s Geratewohl suchen oder auf selbsternannte „Spezialisten" vertrauen zu lassen. Ebenso wenig brauchbar waren die früheren (und auch heute noch oft zu findenden) Interessen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkte.
Und insbesondere: Die Attacke des Kollegen auf den Fachanwalt für Verkehrsrecht als „die bis dato unsinnigste aller Fachanwaltschaften" kann man so nun wirklich nicht stehen lassen. Schon die Eingangsthese erscheint zweifelhaft:
Jahrelang haben sich die Versicherer noch gegen die Einführung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht gewehrt, wenn auch aus dem falschen Grund: Nicht etwa weil er schlicht unsinnig ist, sondern weil sie die Pfründe der Fachanwälte für Versicherungsrecht schwinden sahen.
Das, verehrter Herr Kollege, halte ich bis zu einer entsprechenden Beweisführung für schlichten Unsinn. Was sollten die Versicherer „die Pfründe der Fachanwälte für Versicherungsrecht" interessieren - zumal diese Kollegen tendenziell eher auf der Gegenseite stehen? Und weiter:
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist nämlich keine Spezialisierung, sondern deren genaues Gegenteil. Alles, was mit Straßenverkehr zu tun hat, ist eben genau so wenig ein Rechtsgebiet wie Pferderecht, Tierrecht, Blondinenrecht oder Millionärsrecht. Früher gab es mal Armenrecht, aber das war etwas anderes.
Ach, wirklich? Soll überzeugen oder vielleicht auch witzig klingen, ist es aber nicht - sondern ebenfalls schlichter Unfug: Natürlich gibt es kein Verkehrsrecht im Sinne eines definierten Kataloges - aber sind Fachanwälte für Strafrecht nur für das StGB (und maximal noch die StPO) zuständig?
Im Übrigen würde ein Blick in § 14 d FAO helfen: Für das Fachgebiet Verkehrsrecht s…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. September 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.
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