Fachanwalt für Markenrecht

Rechtsanwalt Ralf Möbius hat in eigener Sache vor dem Landgericht Hamburg zwei einstweilige Verfügungen (AZ: 312 O 128/09 und 312 O 142/09) erwirkt, wonach es einer Kanzlei sowie dem Anbieter eines Anwaltsverzeichnisses verboten wurde,

mit der Bezeichnung Fachanwalt für Markenrecht für einen Rechtsanwalt zu werben.

Wer mit der Bezeichnung Fachanwalt für Markenrecht wirbt, wird vermutlich den Fachanwaltstitel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz haben und sich auf den Standpunkt stellen, dass die Fachanwaltschaft Gewerblicher Rechtsschutz zu allgemein gehalten ist und da er ohnehin überwiegend Fälle im Markenrecht bearbeitet, sein er auch befugt, den neuen Fachanwaltstitel Fachanwalt für Markenrecht einzuführen. Hätte er mit Spezialist für Markenrecht geworben, wäre RA Möbius auch dagegen vorgegangen? Wir wissen es (noch) nicht.

Jedenfalls halte ich die Entscheidung für richtig und die Werbung der Kollegen für reichlich unüberlegt. Die Kollegen haben sich zum einem legislativen Organ erhoben, indem sie eine neue Fachanwaltsschaft kreirten und damit eindeutig ihre formalen Kompetenzen überschritten, obwohl sie fachlich vermutlich sehr gut im Markenrecht beraten und Mandanten vertreten können.

Im Zusammenleben in einer Gesellschaft stößt Jedermann immer wieder an die Grenzen seiner individuellen Entfaltung. Man muss sich anpassen und Formalien beachten. Fachanwaltschaften sind ein Zeugnis besonderer Befähigung. Wenn nun jemand daher kommt und sich den Fachanwalt für Markenrecht ausdenkt, muss dieses Verhalten sanktioniert werden, weil es einfach diesen Fachanwaltstitel nicht gibt. Der Fachanwaltstitel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mag unglücklich bezeichnet worden sei, weil diese Rechtsmaterie sehr umfassend ist und z.B. die weiteren (Unter-)Fachanwaltstitel denkbar wären:

Fachanwalt für Patentrecht Fachanawalt für Gebrauchsmusterrecht Fachanwalt für Geschmacksmuster und Urheberrecht Fachanwalt für Sortenschutz Fachanwalt für Halbleiterschutz

Das Hanseatische …

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Themen: Anwalt , Berlin , Marken , Urteil , Urteile , Rechtsanwalt , Marke , Urheber , Hamburg , Gebrauchsmuster , Landgericht , Einstweilige Verfügung , Rechtsschutz , Spezialist , Patent , Landgericht Hamburg , Geschmacksmuster , Werbung , Fachanwaltschaften 2009
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 26. Mai 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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