Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und den Voraussetzungen einer Kündigung, zu den Mutterschutzfristen und zum Mutterschaftsgeld

Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert.

1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin

Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.

Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder

dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war

oder

der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung über die Schwangerschaft oder die Entbindung informiert wurde.

Einzige Ausnahme: Es liegt eine (schwer zu erlangende) behördliche Genehmigung vor.

Der Kündigungsschutz gilt auch während einer Probezeit. Die Probezeit verlängert sich durch die Schwangerschaft nicht. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass der Vertrag automatisch endet. Auch wenn ihr Arbeitsvertrag aus anderen Gründen befristet ist, endet er automatisch mit dem vertraglich vorgesehenen Ablauf. In diesen Fällen haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz. Um die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf den Erhalt des Arbeitsplatzes oder wenigstens eine mögliche Abfindung ist vertan.

2. Eigenkündigung durch Arbeitnehmerin

Sie selbst können das Arbeitsverhältnis während der gesamten Schwangerschaft kündigen. Beachten Sie aber mögliche Nachteile beim Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (Sperrzeit wegen Eigenkündigung).

3. Zusätzlicher Schutz am Arbeitsplatz

Während der Schwangerschaft brauchen Sie keine Arbeiten zu verrichten, die Ihre oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährden könnten. Beschäftigungsverbote gelten zum Beispiel

für schwere körperliche Arbeiten oder den Umgang mit giftigen Gasen, Dämpfen und Stäuben für Arbeiten, bei denen Sie sich häufig beugen und strecken regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm (gelegentlich mehr als zehn Kilogramm tragen) mehr als vier Stunden täglich stehen (ab dem fünften Schwangerschaftsmonat).

Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit sowie nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats die Arbeit auf Beförderungsmitteln. Eine genaue Auflistung enthalten das Mutterschutzgesetz bzw. die Mutterschutzverordnung. Auskunft hierzu können Sie auch beim Gewerbeaufsichtsamt, beim Betriebsrat oder der Schwangerschaftsberatungsstelle erhalten.

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Berlin , Kündigungsschutz , Das Arbeitsrecht , Mutterschaftsgeld , Mutterschutzfristen
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 26. Juli 2010 auf http://fachanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und den Voraussetzu…

Fachanwaltarbeitsrechtberlin's Blog | 26. Juli 2010 — Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nacht…

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und den Voraussetzu…

Fachanwaltarbeitsrechtberlin's Blog | 26. Juli 2010 — Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nacht…

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und den Voraussetzu…

Fachanwaltarbeitsrechtberlin's Blog | 26. Juli 2010 — Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nacht…

Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch schon in der Probezeit?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 28. November 2009 — Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch schon in der Probezeit? Wird eine Frau in der Probezeit schwanger, dan…

Kündigungsschutz auch bei Schwangeren während der Probezeit?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 28. August 2009 — Kündigungsschutz auch bei Schwangeren während der Probezeit? Beitrag von Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin…

Schwangere und junge Mütter aufgepasst: Umfassender Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz!

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog | 15. Januar 2008 — Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gewährt Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und für einige Zeit nach der Entbindung u…

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zur Elternzeit

Fachanwaltarbeitsrechtberlin's Blog | 16. Juni 2010 — 1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchsten…

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

Arbeitsrecht: Schwangerschaft und Kündigungsschutzklage: Fragen zur dreiwöchigen Klagefrist

Meyer-Köring v.Danwitz | 17. November 2009 — Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen nach § 9 Mutterschutzgesetz bekanntlich Sonderkündigungsschutz. Eine ohne Zustimmung der …

Elternzeit führt nicht zum Verlust des Mutterschaftsgeldzuschusses

Kanzlei Blaufelder | 22. August 2011 — Gehen Beschäftigte direkt im Anschluss an eine Elternzeit wegen eines weiteren Kindes in Mutterschutz, ist der Arbeitgeber er…