Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Höhe der Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von
Arbeitsverhältnissen und zur Frage, wann sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lohnt.
Nach einer aktuellen Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine
in Höhe von 5.000,00 € bis 10.000,00 €. Es
kann sich also für Sie lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen.
Leider hat man nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen. Zwar hat der Gesetzgeber
geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf
eine
verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im
Kündigungsschutzprozess zu erstreiten oder besser: zu verhandeln! Denn in der Regel werden Abfindungen durch einen Vergleich
vereinbart und dieser ist eben Verhandlungssache.
Die meisten Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen.
Die Kündigungsschutzklage ist dann Ihr einziges Druckmittel: Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss
der Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich
quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei.
Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit Verhandlungsgeschick
ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich.
Das Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme lässt sich am besten mit dem Wort
„Verhandlungspoker“ beschreiben. Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich d…
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