Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte: Dürfen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen eines Sozialplans einen
Höchstbetrag für die Abfindung vorsehen?
In dem vom
(Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) jüngst entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren
Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere
zugestanden hätte. In dem war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von
Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Höchstbegrenzung als zulässig angenommen. Von der Höchstbegrenzung seien naturgemäß eher die
älteren und länger beschäftigen Mitarbeiter betroffen. Diese wiederum würden in absehbarer Zeit ohnehin aus dem Berufsleben
ausscheiden. Da die Geldleistungen im Rahmen eines Sozialplanes vor allem die wirtschaftlichen Folgen des Arbeitsplatzverlustes
mildern sollten, sei es sachgerecht anzunehmen, dass diese bei älteren Arbeitnehmern durch die zeitnahe Möglichkeit Altersrente zu
beziehen, begrenzt seien. Daher sei auch die Abfindungshöhe allgemein begrenzbar.
Zu beachten ist allerdings, dass das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offen gelassen hat, ob der Fall vor dem Hintergrund des erst
später in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anders…
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