Facebooks Gesichtserkennung in der Kritik

Die Gesichtserkennungsfunktion von Facebook ist eine Ansichtssache. Die einen mögen und nutzen sie gerne, andere wiederum sehen dies als datenschutzrechtlichen Verstoß. Aus diesem Grund hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar Facebook vorgeworfen, sie würden ihre Nutzer irreführen und fordert, die biometrischen Daten zu löschen. Zwei Monate nach der Einführung dieser Funktion, die eigentlich nie komplett deaktiviert werden, sondern nur vor der Öffentlichkeit verborgen werden kann, behauptet Caspar, es entstehe dabei eine riesige Datenbank mit persönlichen Nutzerdaten, die gegen das deutsche Datenschutzrecht verstoße. Die einzige Möglichkeit, die Gesichtserkennung komplett zu umgehen, ist das soziale Netzwerk gar nicht zu benutzen. Weiterhin wirft Caspar dem Unternehmen vor, der Nutzer besäße vorab keine Möglichk…

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Themen: Datenschutz , Facebook , Corporate Compliance , Risikomanagement , It-compliance , Managerhaftung , Johannes Caspar , Gesichtserkennung
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 8. August 2011 auf http://compliancemanagerhaftung.wordpress.com.

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